…FC an Frau GS abgetreten. Aus dem Arbeitsbogen geht folgendes hervor: Die P-GmbH hatte bis dato folgende Firmensitze: Adresse1: An dieser Adresse befindet sich die D-GmbH, die Büro- und EDV- Dienstleistungen, Postweiterleitung, etc. anbietet. Adresse4: An dieser Adresse befindet sich die O-GmbH…
…dass die Anschrift für die Berufungswerberin lediglich eine Zustelladresse gewesen ist, weil P.B. für die Duldung der Benützung ihrer Geschäftsanschrift sowie die Postweiterleitung ein Entgelt in Rechnung gestellt hat. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass in den im Rahmen der Hausdurchsuchung gefundenen Ausgangsrechnungen neben der…
…Adresse 1 sind nicht durchgeführt worden. 2. An der Adresse 2 befindet sich ein Unternehmen, das Büro-, EDV-Dienstleistungen, Postweiterleitungen, etc anbietet; die Adresse 2 ist eine "reine Postadresse", die P-GmbH hat dort keine Geschäfttätigkeit ausgeübt. An der Adresse 2 soll sich auch der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing.JL, 1-W, K-strasse 79-81/6, vom 16. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8.,16. und 17. Bezirk in Wien, vertreten durch Mag. F, vom 14. Mai 2007 betreffend…