Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Ludwig Druml, Rechtsanwalt, 9500 Villach, Bambergergasse 10, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 24. Mai 2006, Zahl: 400/00000/02/2004, betreffend Erstattung der Abgaben nach Artikel…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…werden (VwGH 19.6.2002, 2002/15/0018). Nach den Feststellungen der Umsatzsteuernachschau wurden somit buchhalterische Vorschriften und steuerliche Melde- und Zahlungsverpflichtungen gänzlich negiert, ein derartiges Verhalten stellt grundsätzlich eine Pflichtverletzung dar. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgeführt, dass ein Geschäftsführer, der sich durch Gesellschafter oder…
…2 lit. a FinStrG lediglich für den Verkürzungserfolg nötig; für die Pflichtverletzung in Bezug auf die gebotene rechtzeitige Einreichung der Voranmeldung genügt also auch bedingter Vorsatz. Es kommt somit zur Erfüllung des Tatbildes keineswegs darauf an, dass der Täter die Umsatzsteuer überhaupt nicht oder nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., Ort, Straße, vom 26. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes BB vom 26. Februar 2007, GZ. aa, betreffend Zollschuld entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt…
…a ZK iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG wegen einer Pflichtverletzung entstandenen Eingangsabgaben im Betrage von insgesamt € 16.603,05 vorgeschrieben. Dagegen wendet sich die Berufung vom 20. Juni 2011. Über die Berufung vom 20. Juni 2011 hat das Zollamt Graz mit Berufungsvorentscheidung vom…
…daher ist diesbezüglich eine schuldhafte Pflichtverletzung mangels Durchführbarkeit eines rechtskonformen Beweisverfahrens nicht nachweisbar. Hinsichtlich der im Haftungsbescheid enthaltenen Säumniszuschläge und der lohnabhängigen Abgaben für 2/1997 wird wegen deren Fälligkeit nach Konkurseröffnung ebenfalls mit Bescheidaufhebung vorzugehen sein. Damit verbleibt als Prüfgegenstand lediglich die offene Kapitalertragsteuer…
Eingang als auch | | bei Ausgang: 2 x 17.452,00 = | 34.904,00 | Dito Storno gemäß Auszüge 28 und 29 bei Ein- und Ausgang: | 5.088,00 | von 8xxx am 06.11.89 an Akr | 4.250…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
…erforderlichen intellektuellen Auseinandersetzung des Beschuldigten mit der gegenständlichen Problematik nicht zu führen sein. Hat sich dieser aber möglicherweise den Aspekt einer Pflichtverletzung bei der beschriebenen Unterlassung der Offenlegung nicht ausreichend vor Augen geführt, hat er dies möglicherweise auch nicht ernstlich für möglich gehalten und sich…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Direktor Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
…3 FinStrG idF BGBl. I Nr. 28/1999 werden Abgabenverkürzungen nach Abs. 1 oder 2 unter Begehung der angeführten Pflichtverletzungen bewirkt, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden (lit. a 1. Alternative) oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
…Einvernahme des Bw. als Partei beantragt und werde dieser noch weitere ergänzende Urkunden vorlegen, welche belegen würden, dass ihm keine Pflichtverletzung welche zur Haftbegründung führt anzulasten sei. Auf Grund des Spruches der Bezirkshauptmannschaft K wäre es der Primärschuldnerin nicht mehr möglich gewesen, Dritte zur Freigabe…
…Diese - bedingt vorsätzliche - Pflichtverletzung bedinge eine Verkürzung an Kapitalertragsteuer in Höhe von 435.003,-- S und an Umsatzsteuer in Höhe von 202.840,-- S. Im Zusammenhang mit seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung habe K als Abgabepflichtiger betreffend das Veranlagungsjahr 1997 Reparaturaufwendungen zu Unrecht für…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Waltraud Schirz und Harald Weingartner als weitere Mitglieder des Senates in der…
…bedürfen; andere Verrechnungsweisungen seien bereits anlässlich einer Besprechung mit Herrn MU sowie Herrn AB erteilt worden. Bei den Feststellungen der Betriebsprüfung handle es sich ausschließlich um Formmängel (falsche Adresse oder fehlende Leistungszeiträume) betreffend verschiedener Eingangsrechnungen der L-GmbH. Insoweit von einer Pflichtverletzung des Bw. auszugehen…
…es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben. Bei Nichtabgabe der summarischen Anmeldung liegt eine Pflichtverletzung mit grundsätzlicher Zollschuldentstehung gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK vor. Da bestimmte…
…bewirkt, weshalb der Tatbestand der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht erfüllt sei, ist daher zuzustimmen. Die Pflichtverletzung (Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1999 und 2000) ist jedoch als Finanzordnungswidrigkeit unter die Strafbestimmung nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu subsumieren. Demnach…