…In Anbetracht der obigen Ausführungen geht das gesamte Berufungsvorbringen des Bw. ins Leere. Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind…
…12.794,76 betrage, hingegen seien laut Pensionsabschnitte insgesamt € 13.947,60 einbehalten worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24.August 2012 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Begründend werde festgehalten, dass eine Veranlagung (Pflichtveranlagung gem. § 41 EStG 1988) durchzuführen sei, wenn in einem…
…Sollte wider Erwarten seinem Begehren nicht stattgegeben werden, ziehe er seinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2003 zurück, da es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handle. Am 16. Juli 2004 wurde das Rechtsmittel der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die…
…sei nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben, sodass eine Veranlagung durchzuführen gewesen sei. Ein Zurückziehen des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung durch die Berufungswerberin sei daher nicht möglich. Mit Eingabe vom 5. Dezember 2007 wurde innerhalb offener Frist…
…§ 41, RZ. 3 und die angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf…
…Euro bis 10.901 Euro um..... | +94 Euro | von 10.901 Euro bis 14.535 Euro um.... | -36 Euro" Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass es im streitgegenständlichen Jahr zu einer Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs 1 Z 2 EStG kommt…
…05 - 16. 12. 05 betreffend die Firma A aufgrund der erhaltenen Urlaubsabfindung bzw. Urlaubentschädigung erfolgt ist, somit ist dadurch eine Zeitraumüberschneidung gegeben. Es ist daher eine Pflichtveranlagung gem. § 41 (1) EStG durchzuführen." Daraufhin stellte der Bw. einen Vorlageantrag und führte darin aus: "Ich möchte nochmals…
…auszufüllen. Es könne nicht allen Bürgern zugemutet werden, über die Finanz Online-Variante zu verfügen. Am 15.5.2008 erließ das Finanzamt hinsichtlich der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 eine abweisende Berufungsvorentscheidung, in der ausgeführt wurde, dass beim Bw. ein Pflichtveranlagungstatbestand gem. § 41 Abs…
… 33f Abs. 1 BArbUG hat der Bauarbeiter Anspruch auf das Urlaubsentgelt. Wie oben dargestellt ist gemäß § 41 Abs. 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Gerade dies…
…18. Februar 2004 wies das zuständige Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Dies im Wesentlichen wie folgt: Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes sei eine Pflichtveranlagung (Arbeitnehmer) für ein Kalenderjahr dann zwingend durchzuführen, wenn in diesem Zeitraum zumindest zeitweise zwei (oder mehrere) Bezüge gleichzeitig zugeflossen wären…
…habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. November 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab: Gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 liege ein Pflichtveranlagungstatbestand ua. dann vor, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien…
…1988 herauszunehmen. Falls die Neuberechnung eine Nachforderung ergeben würde, ziehe er den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück, da nach seiner Auffassung keine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliege. Das Finanzamt hat eine Berufungsvorentscheidung erlassen und die Einkommensteuer mit € 428,00 festgesetzt. Als Begründung…
…Rahmen einer sich aus § 41 Abs. 1 Z 3 leg. cit. ergebenden Pflichtveranlagung zu erfassen und zu versteuern sind. Diesfalls ist daher auch eine Zurücknahme eines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung nicht zulässig, weshalb im vorliegenden Fall für den Bw. keine Möglichkeit besteht, den seinerseits ursprünglich eingebrachten…
…Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung ab und führte begründend aus, dass aufgrund der von der A.GmbH im Jahr 2009 zugeflossenen Bezüge die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorlägen. Fristgerecht brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein und ersuchte die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009…
…Begründend wurde ausgeführt, dass sich mit dem Bescheid vom 25.2.2010 eine Rückforderung in Höhe von 354,06 € ergeben habe und es sich nicht um eine Pflichtveranlagung gehandelt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der…
…5 EStG erhalten habe und zudem der Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt worden sei, obwohl die Voraussetzungen hiefür nicht vorliegen, weshalb ein Pflichtveranlagungsfall vorliege. Mit Eingabe vom 12. November 2009 beantrgate der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II.Instanz und verwies auf sein Berufungsvorbringen. Über…
…befreit wäre, eine Nachforderung zu bezahlen. Die Berufung wurde mit dem Hinweis, dass zeitweise lohnsteuerpflichtige Bezüge nebeneinander zugeflossen seien und daher die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorliegen würden, abgewiesen. Im Vorlageantrag wird nun ausgeführt, dass im Kalenderjahr 2004 keine lohnsteuerpflichtigen Bezüge nebeneinander bezogen wurden. Lediglich…
…lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, zugeflossen sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Demnach läge ein Pflichtveranlagungsgrund vor und die Berufung sei als unbegründet abzuweisen gewesen. In diesen Fällen bestünde gem. § 42 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 Steuererklärungspflicht. Das hieße…
…auch vom P. erhielt, der Ansicht ist, keine beantragte Veranlagung sondern eine Pflichtveranlagung vorgenommen zu haben. Mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2002 beantragte der Berufungswerber die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Im § 41 Abs. 1 EStG 1988…
…mit, dass sie ihren Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2009 zurückziehe, da es sich um keine Pflichtveranlagung handle. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2009 zurückgezogen werden kann. I) Der Sachverhalt ist dadurch bestimmt, dass…