Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den_Senat_12 über die Berufung der C Immobilienverwaltung GmbH als RNF der A Entw. GmbH und die übrigen im Spruch des Bescheides Genannten, vertreten durch StB-GmbH, nämlich des A.B., der B.C., des C.D., der…
den Aussagen des herrP: "Ich und sämtliche Firmen, in denen ich tätig war und Funktionen ausübte, haben niemals Leistungen von den in den Rechnungen angeführten Personen erhalten. Es fand kein Leistungsaustausch mit diesen Personen statt." Er habe erst nach Prüfungsbeginn die der Betriebsprüfung vorgelegten Unterlagen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende MV und die weiteren Mitglieder MH, MW und MA über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Finanzanwalt, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Gesellschaft m. b. H. als Rechtsnachfolgerin der GmbH&CoKG, X, vom 30. Oktober 2006 gegen die Erledigung des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 28. September 2006 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 2000 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamts A vom 3. Februar 2011 betreffend Feststellung von Einkünften für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben der Berufungswerberin…
Die sich ergebenden Änderungen bei der Gewinnverteilung (Tz 3 des Bp-Berichtes) sind auch nicht geringfügig. Die Ermessensübung zugunsten der Wiederaufnahme ist somit ebenfalls gesetzlich gedeckt. Auf die Frage, ob die Änderungen lt. Tz 1 des Bp-Berichtes (Privataufwendungen) für sich alleine oder ob die…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Der zuletzt zitierte Satz steht in einem gewissen Zusammenhang mit dem Vorbringen des Finanzamtes als Amtspartei. Überdies könnte der Inhalt dieses Satzes als normative Aussage aufgefasst werden. Infolge der Veröffentlichung im AÖF wird beim ´öffentlichen OHB´ - ebenso wie bei der seinerzeitigen DBP - wohl das Kundmachungsminimum…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., B.,G-Gasse, vertreten durch S. H., T.,R-Gasse, vom 24. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 27. Jänner 2009 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß…
Darüber hinaus sei erwähnt, dass dem Vorstand als drittes Mitglied FW angehört. Die Beteiligungsveräußerung bedurfte eines einstimmigen Beschlusses des Stiftungsvorstandes, und FW steht in keinem weiteren Naheverhältnis zu den an der Veräußerung beteiligten Personen. Zu den Ausführungen im Einzelnen: Für die langwierigen und umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw ., W, vertreten durch A, W ,vom 18. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 28. März 2006 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1999 sowie betreffend Feststellung von Einkünften gem…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien , vom 18. Mai 1998 gegen den an die G2 gerichteten Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 15. April 1998 betreffend Körperschaftsteuer 1994 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a Bundesabgabenordnung…
Die Bezeichnung eines Bescheidadressaten in der - (bei Bescheidwirksamkeit) einen Spruchbestandteil darstellenden - Adressierung mit Geschäftsherrin "und Mitges." bedeutet nicht, dass damit die in der Einkünfteaufteilung genannten Personen zu Bescheidadressaten würden (vgl UFS 18.6.2010, RV/0387-G/07). Dasselbe muss - wie im vorliegenden Fall - für…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Buxbaum und Partner WTHD und Steuerberatungs GmbH, 1070 Wien, Kirchengasse 25/12, vom 11. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 3. März 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BGmbH als RNF der BGmbH & Mitges., C, Dstraße1, vertreten durch StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes E betreffend das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1994 entschieden: Die…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 24. März 2010 gegen den Bescheid des FA vom 2. März 2010 betreffend Feststellung von Einkünften der W-KEG gemäß § 188 BAO für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Dr. Alexander Hajicek, Dr. Karl Stetter und Michael Schediwy-Klusek über die Berufungen der Bw, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend (Nicht)Feststellung von Einkünften…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der xxxxx, yyyy, vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, zzzz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…