…4.-31.12.2002 Karenzurlaubsgeld bezogen. Damit ist klargestellt, dass es sich nicht um einen ganzjährigen Karenzurlaubsbezug handelt. Es liegt damit auch kein Anwendungsfall der RZ 263 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (ganzjähriger Karenzurlaubsgeldbezug-Ausschluss des Pendlerpauschbetrages) vor. Das Pendlerpauschale war daher als Abzugspost (Werbungskostenbestandteil) für die…
…nach der Entfernung - berücksichtigt (kleine Pendlerpauschale nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit b EStG 1988). Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, gebühren bei einer einfachen Fahrtstrecke ab 2 km…
…verneint. Pendlerpauschale Werbungskosten sind auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann werden anstelle der Pauschbeträge nach lit. b bei einer…
…die Berufung wurde erwogen: Sonderausgaben Gemäß § 18 Abs. 1 EStG 1988 sind folgende Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: 2. Beiträge und Versicherungsprämien ua. zu einer freiwilligen Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung, Lebensversicherung (Kapital- oder Rentenversicherung)…
…eine Bescheidaufhebung liegt darin, dass sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweist. Wie aus der folgenden Begründung zu entnehmen ist, ist auch dieses Erfordernis gegeben. Der ursprüngliche Bescheid hat sich in Bezug auf das sog. Pendlerpauschale als nicht richtig erwiesen. Diesen Darstellungen folgend…
…im Laufe des Verfahrens - sowohl was das Pendlerpauschale als auch was andere, nicht mehr strittige Punkte anlangt - unterschiedliche oder zumindest missverständliche Angaben getätigt hat und dies bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit seines Vorbringens mit zu berücksichtigen ist. Dem Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs ist auch beizupflichten…
…des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305 - unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als je eine Stunde beträgt. Unter Einrechnung der bei dieser Berechnung außer Acht zu lassenden innerörtlichen Verkehrswege (vgl. etwa Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG [1. 6…
…bei der Arbeitsstätte und dem Arbeitsbeginn unberücksichtigt. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes, wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben sein [vgl. Bernold/Mertens, a.a.O., Seiten 184 und 240 ff; Schuch, Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Pendler-Pauschale…
…ist bei der Berücksichtigung des sog. Pendlerpauschales auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen. Bei Vorhandensein einer Wohnung am Arbeitsort ist nicht zwingend diese Wohnung als Ausgangspunkt für die Fahrten zur Arbeitsstätte anzunehmen. Allerdings bedarf es zweifelsfreier Ausführungen und Nachweise dafür, dass nicht die Wohnung am Arbeitsort…
…ab, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist oder nicht, wobei für das große Pendlerpauschale die Unzumutbarkeit in zeitlicher Hinsicht im Lohnzahlungszeitraum überwiegend, dh. an mehr als der Hälfte der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (vgl…
…c EStG berücksichtigt (großes Pendlerpauschale). Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und den Pauschbeträgen nach lit. b und lit. c leg.cit. sind alle Ausgaben zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt als nicht zumutbar, wenn bei einer Wegstrecke zwischen 20 und 40 km…
…2006/15/0145 anhängigen Beschwerdeverfahren erfolgt nicht, da das eigentliche Berufungsbegehren einen Streitwert in mehrfacher Höhe als die Differenz der beiden Pendlerpauschalen umfasst und sich bei einer Aussetzung die Entscheidung in der Hauptsache wesentlich verzögern würde. 2.3.2.2 Pendlerpauschale zweiter Arbeitgeber (August bis…
…Werbungskosten bei. Mit Berufungsvorentscheidungen jeweils vom 4. Dezember 2008 wurde der Berufung des Bw. insofern Folge gegeben, als dem Bw. die Sonderausgaben in der ursprünglich beantragten Höhe und Arbeitsmittel in der Höhe von € 821,23 (gegenüber € 149,80 im Erstbescheid) zuerkannt wurden. Nicht…
…dass er bei der Rückfahrt die Arbeitsstätte in A aufsucht, doch gegenüber einer direkten Rückfahrt zu seiner Wohnung in A kein zusätzlicher Aufwand (vgl. VwGH 22.11.2006, 2004/15/0130). Insoweit hat das Finanzamt die Fahrt von B nach A zutreffend nicht als eine…
…die gegenständliche Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen, berief gegen die Abweisung der Pendlerpauschale und brachte vor, dass es ihm auf Grund seiner Arbeitszeiten und seinen Verantwortungsbereichen als S nicht möglich sei, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Das Finanzamt legte die Berufung schließlich der…
…als Stellwerkmeister. Er bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Gestützt auf § 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 wurde er mit Bescheid vom 26.06.2008 zur Einkommensteuer 2007 veranlagt. Dabei wurden der Alleinverdienerabsetzbetrag sowie das (große) Pendlerpauschale - anders als bei der bisherigen laufenden Lohnverrechnung - nicht…
…Pendlerpauschale pro Kalendermonat: 122,25 €) und war die Berufung somit auch in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen. Bei Hinzurechnung des Pendlerpauschales für die Fahrten "Wohnung-S.-Wohnung" gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988, dessen Anerkennung zwischen den Parteien nicht in…
…Pendlerpauschale könne ebenfalls nicht gewährt werden, da in keinem Monat überwiegend Fahrten (mindestens 11 Mal im Monat) zum zweiten Arbeitgeber durchgeführt worden seien. Mit Eingabe vom 15. Februar 2009 wurde ein sog. Vorlageantrag eingereicht. Der Berufungswerber hätte in seiner Einkommensteuererklärung für seine 2. Tätigkeit bei…
…für Werbungskosten von 132 € nicht übersteigt, werden 132 € berücksichtigt. Wird ein Gebiet regelmäßig bereist, ist dieses als Einsatz(Ziel)gebiet zu behandeln. Ihre Tagesdiäten waren daher um 1.306,50 zu kürzen. Die rechnerischen Unrichtigkeiten bei der Berechnung beim Pendlerpauschale wurden berichtigt. Fahrten…
…einer Pensionszusatzversicherung (§ 108b), bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Abzugsfähig sind daher auch Beiträge zu freiwilligen Pensionsversicherungen; dazu gehört insbesondere die freiwillige Weiter- und Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten. (S Doralt…