UFSF FSRV/0006-F/08Verkauf von aus Abfindungsbrand hergestellten Spirituosen an Firmen und Vereine, die diesen an ihre Mitglieder bzw. Kunden weitergeben, führt nicht zur Entstehung der Alkoholsteuer und daher auch nicht zur fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)11.05.2009 …einer anonymen Anzeige, wonach verschiedene namentlich genannte Personen, u. a. auch der nunmehrige Bf., große Mengen an Obst angekauft und daraus verschiedenste Obstbrände produziert und gewerblich verkauft habe, führten die Beamten des Zollamtes Feldkirch Wolfurt Erhebungen durch. Dabei wurde festgestellt, dass der Bf. u. a…