…Sie würde immer nur saisonweise arbeiten und dann das Auto wieder nach Deutschland fahren. Für ein in Deutschland befindliches Auto würde sie weder NoVA noch Steuern zahlen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Februar 2013 wurden die Berufungen abgewiesen. Begründend wurde dazu nach Darstellung des bisherigen Verfahrensablaufs…
…des Fahrzeugs im Ausland auszugehen; sonst befindet sich der dauernde Standort entsprechend der gesetzlichen Vermutung im Inland. Gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 52/2009 entstand die Steuerschuld im Falle der Zulassung nach § 1 Z. 3 mit dem Tag…
…Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. März 2010 betreffend Normverbrauchsabgabe 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Laut Erklärung über die Normverbrauchsabgabe (NoVA 2) vom 23. Feber 2010 hat P (= Berufungswerber, Bw) am 26. Oktober…
…1.040,43 zuzüglich € 48,84 Bonus/Malus gemäß § 6a Normverbrauchsabgabengesetz). § 6 Abs 6 NoVAG 1991 lautet: "(6) Die Steuer erhöht sich in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20%." Der UFS hat schon in…
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Normverbrauchsabgabe (NoVA) rechtsrichtig festgesetzt wurde. Das Finanzamt führte im Zuge der Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz aus wie folgt: Der Berufungswerber (Bw.) ist Geschäftsführer der X (kurz X) Slowakei und Tschechien und…
…hat", bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung des Käufers C. In Anbetracht dieser vom Käufer verlangten Vertragsbedingung habe der Bw. den anfallenden NoVA-Betrag am 21. November 2012 "offenkundig bezahlt". Dazu ist aus Sicht des Unabhängigen Finanzsenates festzuhalten, dass sich die Abgabenbehörde I. Instanz mit diesem…
…fragliche Motorrad nie in Besitz genommen oder verwendet hätte. Den PKW hätte er im Inland nur eingeschränkt verwendet. Eine Steuerschuld nach NoVAG oder KFZStG sei jedenfalls nicht entstanden. Das Motorrad wäre allenfalls von zwei näher bezeichneten Personen, von denen eine im selben Haus wie der…
…dass gem. § 1 Z 3 NoVAG die widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges im Inland der Normverbrauchsabgabe unterliegt (Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre). Mit Schreiben vom 27. April 2011 beantragte der Berufungswerber die Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum April…
…um zu verhindern, dass Sie laufend weiterhin gegen die inländische Zulassungsverpflichtung verstoßen. Aufgrund der inländischen Zulassungsverpflichtung ergibt sich für das genannte Fahrzeug die Pflicht zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe aus § 1 Z. 3 NovaG und die Kfz-Steuerpflicht aus § 1 Abs. 1 Z. 3 KfzStG. Sie…
…um zu verhindern, dass Sie laufend weiterhin gegen die inländische Zulassungsverpflichtung verstoßen. Aufgrund der inländischen Zulassungsverpflichtung ergibt sich für das genannte Fahrzeug die Pflicht zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe aus § 1 Z. 3 NovaG und die Kfz-Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Z. 3 KfzStG. Sie…
…verwendet werden (widerrechtliche Verwendung), der Kraftfahrzeugsteuer. Gemäß § 1 Z 3 NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe - abgesehen von hier nicht zutreffenden Ausnahmen - die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz…
…Verminderung lt. UFS 111,60 €. Die Kfz-Steuer 03-12/2002 beträgt 3.090,60 €. Entscheidungsgründe Der Bw (einem Sonnenschutztechnik erzeugenden Unternehmen) wurden im Zuge einer Betriebsprüfung NoVA 2003 bis 2005 und Kfz-Steuer 3-12/2002, 1-12/2003 bis 2005 vorgeschrieben…
…verwendet werden (widerrechtliche Verwendung), der Kraftfahrzeugsteuer. Gemäß § 1 Z 3 NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe - abgesehen von hier nicht zutreffenden Ausnahmen - die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz…
…Kaufpreis entspricht in etwa dem als Mittelwert der Eurotax-Werte ermittelten gemeinen Wert. Aus diesem sind regelmäßig die (im Preis eines inländischen Gebraucht-KFZ enthaltenen) Umsatzsteuer- und die NoVA-Beträge heraus zu rechnen. Im Ergebnis ergibt sich eine Bemessungsgrundlage in Höhe von € 1.418…
…Wachstum mittlerweile an yStandorte tätig ist. Die Verwendung des VW-Busses erfolgt ausschließlich für begünstigte Zwecke im Sinne des § 3 Z 3 NoVAG. Die Eigenschaft als Fahrschulkraftfahrzeuge bei der Verwendung von Unterrichtsfahrten durch eine Fahrschule bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung. Hinsichtlich der Schülertransporte liegt die…
…beide zugelassen auf Hrn. ............... (der Berufungswerber; kurz: Bw) sind aufgrund des 'dauernden Standortes' in Österreich NOVA-, KR- und USt-pflichtig (lt. Kraftfahrzeug 1967)." Aus dem Prüfungsakt ist ersichtlich, dass der Touareg im Juli 2005 und der Polo im August 2006 zugelassen wurden. Innerhalb offener Frist…
…einen Gesamtkilometerstand von 22.875 km auf, davon privat 5.909 km = Privatanteil 25,83 %. Es werde zur NoVA auf eine anhängige VwGH-Beschwerde zu einem ähnlich gelagerten Fall hingewiesen. Eine Umsatzsteuer könne nicht zur Vorschreibung gelangen, da das Fahrzeug für die deutsche Betriebsstätte…
…im Inland ein dauernder Standort zuzuordnen ist, nicht widerlegen. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen wie folgt. § 1 Normverbrauchsabgabegesetz BGBl Nr 695/1991 idfd Streitzeitraum gF (idF: NoVAG) lautet: "Steuerbare Vorgänge § 1. Der Normverbrauchsabgabe unterliegen die folgenden Vorgänge: 1. Die Lieferung von bisher im Inland nicht…
…KFZ, das im Inland seit Jänner 2006 Verwendung finde, nach dem KFG 1967 zuzulassen gewesen. Gemäß § 4 Z 2 NoVAG schulde im Fall der erstmaligen Zulassung diejenige Person die Abgabe, für die das KFZ zugelassen werde. Wenn ein KFZ nach dem KFG zuzulassen wäre, sei…
…Bescheide des Finanzamtes Linz vom 17. August 2007 betreffend a) Kraftfahrzeugsteuer - Steuer für den Zeitraum 2002 bis 2006 und b) NoVA für 2002 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Unbestritten ist, dass von der nunmehrigen Bw…