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UFSW RV/3659-W/10vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung bei Verfassungsgerichtshofbeschwerde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2013

…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSL RV/0478-L/10Anwendbarkeit des Bonus-Malus-Systems gemäß § 6a NoVAG 1991
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2010Teil 1/2

…00 € für die entrichtete CO2 Steuer und sei diese bereits in der entrichteten Gebühr in der Höhe von 3.669,00 € enthalten. Mit Berufung vom 14. Dezember 2009 an das Finanzamt sei nunmehr seitens des Berufungswerbers beantragt worden, der UFS wolle der Berufung…

UFSW RV/1113-W/11Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg…

UFSW RV/0108-W/12Gemäß § 17a VfGG ist die Entrichtung der Gebühr durch einen bestätigten Zahlungsbeleg in Urschrift nachzuweisen. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg -aus welchen Gründen immer - nicht vorgelegt wird, ist für den Gerichtshof die Gebühr nicht entrichtet. Außer Streit…

UFSW RV/3672-W/10Für eine vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung iSd § 24 Abs. 3 VwGG ist einerseits die rechtzeitige Überweisung und andererseits der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr erforderlich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2013

…die durch Überweisung auf ein Konto des Finanzamtes. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den Gerichtshof die Gebühr nicht entrichtet. Im vorliegenden Fall wurde…

UFSW RV/0574-W/10Entrichtung der Eingabengebühr für beim VfGH eingebrachte Beschwerden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/0010-W/10Gebührenpflicht für beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2011

…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/1429-W/11Die Entrichtung einer Gebühr ist dem Verwaltungsgerichtshof durch einen von einem Kreditinstitut bestätigten Zahlungsbeleg in Urschrift nachzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…VwGG, die durch Überweisung auf ein Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und somit nicht auf ein Konto des Verwaltungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Zahlungsbeleges in Urschrift ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So…

UFSW RV/0034-W/12Ordnungsgemäße Entrichtung der Gebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2012

…VwGG, die durch. Überweisung auf ein Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel in Wien zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist auch für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird…

UFSW RV/1419-W/11Ordnungsgemäße Entrichtung der Gebühr bei Beschwerden an den VfGH gemäß § 17a VfGG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2012

…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/4300-W/09Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 17a VfGG verwirklicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/4262-W/09Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand gem. § 17a VfGG erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/4191-W/09Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand im Sinne des § 17a VfGG erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/0775-W/10Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 17a VfGG erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/4189-W/09Mit dem Einlangen einer Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand iSd § 17a VfGG erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/4186-W/09Entstehung der Gebührenschuld bei Eingaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/0013-W/10Ordnungsgemäße Entrichtung der Eingabengebühr bei Einbringung einer Beschwerde beim VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/0763-W/10Eingabengebühr für beim VfGH eingebrachte Beschwerden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2010

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/4177-W/09Wann ist die Eingabengebühr bei Einbringung von VfGH-Beschwerden vorschriftsmäßig entrichtet?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…

UFSW RV/0480-W/10Gebührenentrichtung gemäß § 17 a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2011

…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien und somit nicht auf ein Konto des Verfassungsgerichtshofes zu entrichten ist. Die Vorlage des Original-Zahlungsbeleges ist für den Gerichtshof der Nachweis für die Höhe der tatsächlich entrichteten Gebühr. So lange der Zahlungsbeleg nicht vorgelegt wird, ist für den…