…die alte Verbindlichkeit unter gleichzeitiger Begründung einer neuen Verbindlichkeit aufgehoben wird, liegt unter diesem Aspekt insbesondere dann nicht vor, wenn ein Fremdwährungskreditvertrag eine sogenannte "Multi-Curreny-Klausel" beinhaltet, bei der die Konvertierungsmöglichkeit durch den Kreditnehmer bereits bei der Kreditaufnahme vorgesehen ist" (vgl. z.B.: Pülzl…
…Begründung einer neuen Verbindlichkeit aufgehoben wird, insbesondere dann als nicht gegeben erachten, wenn ein Fremdwährungskreditvertrag eine so genannte "Multi Currency-Klausel" beinhaltet, bei der die Konvertierungsmöglichkeit durch den Kreditnehmer bereits bei der Kreditaufnahme vorgesehen sei. Eine solche Vereinbarung (Ermächtigung), nach der der Bw den ursprünglich…
…in japanischen Yen im Gegenwert von 5 Mio ATS (d.s. 363.364,17 €) ein. Nach der "Multicurrency-Klausel/Kreditausnützung" können Kreditausnützungen "sowohl in ATS/EUR als auch in fremder Währung erfolgen. Die Flüssigmachung erfolgt in Form der Abrechnung in Schilling/Euro und Gutschrift…
…über die - AGB der Bank; - Allgemeinen Bedingungen für Kredite an Verbraucher; - Zusätzlichen Bedingungen für Multicurrency- Fremdwährungskredite an Verbraucher; und - Zusätzlichen Bedingungen für Verbraucherkredite mit Tilgungsträgern vollständig informiert worden und damit einverstanden zu sein. Zum anderen wurden Schuldzinsen vereinbart, welche in Verbindung mit den übrigen Aufwendungen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 10. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 12. Juli 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin fand im 27. April bis 9. Juli 2004…
…before or after the date fixed for payment; or (d) with exchange or less exchange, whether at a fixed rate or at the current rate; or (e) with costs of collection or an attorney's fee or both upon default. (2) For the purposes of…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 30. September 2009 durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Mag. Ilse Rauhofer, Gustav Anderst und Helmut Tomek über die Berufungen der RN als Rechtsnachfolgerin der X GmbH, ADR, vertreten durch Deloitte Tax…