…1998 habe er den Aufnahmebescheid der Akademie für Y. in Z. erhalten. Ein sinnvoller Studienwechsel vor diesem Zeitraum sei leider nicht möglich gewesen, da er aus Mangel an Ausbildungsplätzen an der Akademie nicht hätte aufgenommen werden können. Der Bw. beantragte die Stattgabe der Berufung. Die…
…Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe erst dann wieder, wenn der/die Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt habe. M sei von Oktober 2009 (gemeint ist wohl: 2008) bis Februar 2011 dem Diplomstudium der Internationalen…
…Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992…
…Anwendung, da die Ausnahmebestimmung des § 17 Abs. 2 StudFG anzuwenden sei. Der Studienwechsel sei durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Sohnes herbeigeführt worden, indem die Wirtschaftsuniversität W. das Studium der Handelswissenschaften auslaufen gelassen habe. Das Studium der Internationalen Betriebswirtschaft anerkenne alle besuchten Veranstaltungen, Prüfungen…
…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. ... Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305…
…vom 13.12.2002 wurden vom zuvor betriebenen Studium 19 Semesterstunden als gleichwertig für das neue Studium anerkannt. Auf Grund der Feststellung, dass ein beihilfenschädlicher Studienwechsel vorliege, wurde mit Bescheid vom 14.1.2003 die für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2002 bereits ausbezahlte Familienbeihilfe…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr…
…für Oktober und November 2009 bereits bezahlte Familienbeihilfe sowie die Kinderabsetzbeträge mit der Begründung zurück, dass die Tochter mit dem Wechsel der Universität nach vier Semestern einen schädlichen Studienwechsel vorgenommen habe. Da die erste Diplomprüfung anerkannt worden sei und die Dauer des ersten Studienabschnittes zwei…
…Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semesters (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium. In der Berufung wären sämtliche Studienbestätigungen und…
…Weiters ersuchte er, die in § 17 StudFG i.d.F. BGBl I Nr. 76/2000 enthaltenen gesetzlichen Vorschriften für den Fall des Studienwechsels zu ändern. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet…
…Sohnes seien die gesamten Vorstudienzeiten zu berücksichtigen. Es sei daher unverständlich, weshalb eine Gewährung der Familienbeihilfe erst wieder nach drei Stehsemestern möglich sein solle. Beigelegt wurde dem Schreiben die Bestätigung der Universität, in der die Prüfungen aufgelistet waren, die bescheidmäßig für das Lehramtsstudium Physik und…
…des Kinderabsetzbetrages deshalb zu Recht erfolgt, da nicht die gesamte Vorstudienzeit angerechnet wurde. Aus den Durchführungserlässen zum Familienlastenausgleichsgesetz geht aber hervor, dass die Auszahlung der Familienbeihilfe nach einem Studienwechsel im Ausmaß der bislang absolvierten Studiendauer lediglich ruht, allerdings die Ruhensdauer um die Zeit verkürzt wird…
…Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Die Tochter der Bw. habe nach insgesamt fünf Semestern (SS 05 bis SS 07 A an der Uni Wien) an die Fachhochschule (B ) gewechselt. Diese Tatsache sei zweifelsfrei als Studienwechsel iSd § 17 Abs. 1 StudFG zu werten…
…zurückgestellt, wird es aber demnächst weiter fortführen und auch beenden. Da meine Tochter, wie aus ihren Prüfungsunterlagen hervorgeht, bisher sehr fleißig und zielstrebig studiert hat, und es sich nicht um einen Studienwechsel, sondern um zwei Studien für ihre Berufsausbildung handelt, stelle ich den Antrag, die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vom 30. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. Mai 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für C., für die Zeit ab 1.3.2001 entschieden: Der…
…vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. ... Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. 305, angeführten Regelungen auch für die Familienbeihilfe. Gemäß § 17 Abs…
…das neue Studium heranzuziehen. Da die Tochter der Berufungswerberin nach vier inskribierten Semestern die Studienrichtung gewechselt habe, handle es sich um einen schädlichen Studienwechsel. Durch den fehlenden Studienerfolg im ersten Studienjahr sei die Familienbeihilfe aber nur für drei Semester bezogen worden, daher könne nach einer…
…2007 wies das Finanzamt den Antrag auf Familienbeihilfe mit folgender Begründung ab: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) hingewiesen. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…1. Sept. 2002 bis laufend mit der Begründung ab, dass der Studienwechsel auf die Pädagogische Akademie nach dem dritten inskribierten Semester erfolgt sei. Gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Tamsweg betreffend den Antrag vom 24. September 2002 auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Sohn Ch., geb…