…Gesellschaftsanteile zu erhöhen, Gesellschaftsteuer erheben. Voraussetzung ist dabei, dass diese Vorgänge bereits am 1. Juli 1984 der Steuer zum Satz von 1 % unterworfen wurden. Obwohl das Kapitalverkehrsteuerrecht vom Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivil- bzw. des Handelsrechts (idS auch Knörzer/Althuber, Gesellschaftsteuer, Kurzkommentar, Rz 22 zu…
…dass jeder der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne triftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Nach der Judikatur des VwGH ( zB 18…
…Grund des Austretens des vorletzten Gesellschafters im Sinne des § 142 UGB (Anwachsung) auf den letztverbleibenden Gesellschafter, Herrn J. K. , durch Gesamtrechtsnachfolge mit Wirkung zum 31. 12. 2007 übertragen wurde. Die zuletzt an der "J. K. u. Mitgesellschafter" beteiligten Gesellschafter waren Herr Bw.2 und Herr…
… 276 Abs. 4 BAO ist § 273 Abs. 1 BAO auf Vorlageanträge sinngemäß anzuwenden. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO³, §273 Tz 6). Für die Bescheidqualität ist auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (Ritz…
…zutreffende Nennung jener Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) voraus, an die er ergeht (§ 93 Abs. 2 BAO). Ohne Nennung eines geeigneten Bescheidadressaten liegt ein Nichtbescheid vor, dem keine normative Kraft zukommt (VwGH 17.11.2004, 99/14/0254; 29.9.1997, 93/17/0042; 1.7.1993…
…kann darin nicht erblickt werden, denn nichts deutet darauf hin, dass die 2. Geschäftsherrin oder ihr Geschäftsführer eine Berufsberechtigung als Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder oder Notar hätten, welche Voraussetzung für eine Wirksamkeit der Berufung auf eine erteilte Bevollmächtigung wäre. Somit kann dahingestellt bleiben, ob ein solcher Parteienvertreter…
…vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 26 und 29). Eine Berufung ist ua. dann im o.a. Sinne unzulässig, wenn sie sich gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 6, mwN). Von einer mündlichen Verhandlung konnte im Hinblick auf § 284 Abs. 3…
…Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch, zu dem auch das Adressfeld zählt, kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. VwGH 28.11…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dr. Stefan Bwvom 19.2.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 29.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Dr. Stefan Bw betreffend das Unterbleiben der Feststellung der…
…die stillen Beteiligungen an dieser Gesellschaft beendet, da mit der Konkurseröffnung über den Unternehmensinhaber eine stille Gesellschaft als aufgelöst gilt (Duursma/Duursma-Kepplinger/Roth, Handbuch zum Gesellschaftsrecht, Tz 1515). Zum Zeitpunkt des Ergehens der Erledigung des Finanzamtes am 15. November 2006 bestand die gegenständliche stille…
… 245 AktG)und der Firmenwortlaut auf G2geändert. Im Jahr 1994 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Wien verlegt. Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der G2 vom 25. September 1995 wurde rückwirkend zum 1. Jänner 1995 deren Umwandlung gemäß § 1 ff UmwG unter gleichzeitiger Errichtung der…
…KVG ("Ersterwerb von Gesellschaftsrechten infolge Kapitalerhöhung") einzubeziehen. Im Hinblick auf die unter Punkt VII.2.) zitierte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass neben der formalrechtlichen auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Gesellschaftsteuer zum Zug kommen kann, ist in der Judikatur dieses Gerichtshofes keine Zäsur zu ersehen…
…Gesellschaftsvermögen richtet sich nach dem Verhältnis des Bewertungskapitals (gemäß § 2 Abs. 5) des einzelnen Gesellschafters zum gesamten Bewertungskapital in der Gesellschaft. Die Höhe des Abschichtungsguthabens ist mit 140% der eingezahlten atypisch stillen Einlage nach oben begrenzt. § 11 trifft eine Regelung über die Ansprüche von atypisch…
…nach § 191 Abs. 1 lit. c. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid aber gemäß § 191…
…Fall nicht anzuwenden. Brönner/Kamprad würden die Gesellschaftsteuer in ihrem 1986 erschienenen Kommentar noch als eine rein innerstaatliche Angelegenheit ohne jeden Bezug zum EU - Recht betrachten. Das Argument einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zur Herstellung einer gleichmäßigen Besteuerung könne zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr greifen, da Österreich…
…als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befugt zu sein. Wer zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden befugt ist, richtet sich grundsätzlich nach dem Berufsrecht. Zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden sind insbesondere die Wirtschaftstreuhänder (nach §§ 31ff WTBO), Rechtsanwälte (nach…
…"§ 4 Beginn und Dauer der Gesellschaft" wird die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres mittels schriftlicher Erklärung gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31.12.2007. Lt. "§ 5 Einlagen" des Gesellschaftsvertrages widmet der persönlich haftende…
…dass der Ausbau des Dachgeschosses, der Zubau zum bestehenden Mietobjekt und der daran anschließende sukzessive erfolgte Verkauf der (parifizierten) Wohneinheiten als gewerblicher Grundstückhandel zu qualifizieren sei. Das Finanzamt folgte der Ansicht der Betriebsprüfung und erließ mit 17. Mai 2000 datierte Bescheide betreffend einheitlicher und gesonderter…
…Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Im Firmenbuch des Landesgerichtes Y ist unter der Firmenbuchnummer 00 die AGmbH&Co KG eingetragen gewesen. Zum Stichtag 25. September 2001 waren an dieser KG die B Gesellschaft m. b. H. als einzige Komplementärin…
…dass jeder der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und zu seinem Verhalten zu stehen hat und sich nicht ohne trifftigen Grund in Widerspruch zu dem setzen darf, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Nach der Judikatur des VwGH ( zB 18…