Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen RF., X-Stadt, vertreten durch Dr. Andreas Arnold, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Nonntaler Hauptstraße 59, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Anders verhält es sich jedoch in Bezug auf die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, für welche grundsätzlich auch die obigen Ausführungen gelten, aber anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz eine Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dir. Alfred Genschar und Alfred Ferstl als weitere Mitglieder des Senates in der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen N, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Vacarescu, Jakominiplatz 16/II, 8010 Graz, über die Beschwerde der Bestraften vom 4. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dr. Peter Wassermann und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates…
Obige Überlegungen gelten auch grundsätzlich für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen, wobei nach ständiger Spruchpraxis bereits für ungefähr € 7.000,-- bis € 8.000,-- an Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat zu verhängen wäre, wobei im unteren Bereich der Sanktionen infolge des Wegfalles ihrer die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AM, Zahnarzt, geb. am 19XX, whft. in W, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen RF., O-Dorf, vertreten durch Dr. Alexander Hacker, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Mirabellplatz 6/II, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dipl. Tzt. Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder des…
Eine Zwangsstrafe nach § 111 BAO wird jedoch nicht deswegen ausgesprochen, weil der Steuerpflichtige in der Folge seine Pflicht zur Erklärungseinreichung nicht erfüllt, sodass für den Fall seiner auch danach verbleibenden Untätigkeit eine Bestrafung wegen § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG für diesen Zeitraum nicht gegen…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen H, ehem. Geschäftsführerin, geb. xxxxx, whft. XXX, vertreten durch die PSW Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung GmbH, 8010 Graz, Conrad-von-Hötzendorf-Straße…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 8 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Leopold Lenitz, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Lovranich sowie die Laienbeisitzer Dagmar Deutsch und Hermann Wagner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg. cit. in der Fassung des SteuerreformG 2005, BGBl. I 2004/57, in Geltung ab 5. Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich wie hier nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Karl Weixelbaumer und Mag. pharm. Peter Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen KD, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 13. März 2006 betreffend die teilweise…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Oktober 2008 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 886,19 bis zum Ablauf des 15. Dezember 2008 zu entrichten gehabt; ebenso hätte er bis zu diesem Zeitpunkt eine ordnungsgemäße diesbezügliche Voranmeldung einzureichen gehabt, was er beides wissentlich unterlassen…
§ 49 Abs.2 FinStrG Finanzordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 Abs.1 lit.a leg.cit mit einer Geldstrafe bis zur Hälfte der nicht entrichteten Abgabenbeträge geahndet, weshalb die vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall nach § 21 Abs.1 und 2 FinStrG angedrohte höchstmögliche Geldstrafe ATS 12…