UFSW RV/1534-W/021. Buchführungsmängel, wie mangelhafte Abrechnungszettel und fehlende Aufzeichnungen der Zählwerkstände, führen bei einem Automatenaufsteller zur Schätzungsverpflichtung der Behörde.
2. Bei Mehrfachlosungen kann mittels Endziffernanalyse nachgewiesen werden um welchen Wert die tatsächliche Häufigkeit der Endziffern von deren erwarteter Häufigkeit abweicht und mit welcher Wahrscheinlichkeit daher "besondere Ursachen" für deren Auftreten vorliegen müssen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004 …Kassalosungen, rund 300 Zahlen, aller Jahre sortiert worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass sowohl bei den Geldspiel- als auch bei den Unterhaltungsspielautomaten Mehrfachlosungen aufgetreten seien, z.B. seien die Beträge S 30.100 elfmal, S 29.700.- und S 31.400 jeweils sechsmal vorgefunden worden…