…Einkommensteuerbescheid 2006 erkannte das Finanzamt diese Kosten nicht an. Der Bw. erhob mit Schriftsatz vom 29. April 2008 das Rechtsmittel der Berufung mit folgender Begründung: "Kosten der 'Mediatorenausbildung - außergerichtliche Konfliktvermittlung' Aufgrund des Österreichischen Reichsgesetzes vom 21. 9 .1869, RGB1.150 und des Art. 12 Abs…
…Finanzamt die Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch des Basislehrganges zum Mediator nicht als Werbungskosten. Begründend führte es Folgendes aus: "Die Aus-/Fortbildungskosten iZm der Mediatorausbildung können (derzeit) nicht anerkannt werden, da Sie laut persönlichen Angaben vom 28.04.2011 diesen Kurs iZm der geplanten…
…1999, 97/15/0148, 25.6.2000, 85/14/0134). Wenn die Berufungswerberin ihre Mediatorenausbildung abgeschlossen hätte und in der Folge tatsächlich einen Gesamtüberschuss aus dieser Tätigkeit erzielen würde, würde dies ein rückwirkendes Ereignis darstellen, das zu Bescheidänderungen gemäß § 295a BAO der Jahre führe, in…
…dass die Ausbildung zum Mediator nicht verpflichtend, aber stark vom Unternehmen gewünscht worden sei. Genau die Mediatorenausbildung mache den Unterschied für die Bewerbung auf die Position des Customer Managers, welche er vor zwei Wochen abgeschickt habe. Möglicherweise hätte er bei Nichtabsolvierung des Mediatorenlehrganges seinen Arbeitsplatz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 14. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 24. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer des Jahres…
…Zeit der Ausbildungsmaßnahme ausgeübte Tätigkeit. Die gegenständliche Ausbildung zur Mediatorin ermöglicht eine Berufsausübung. Wie oben bereits dargelegt steht die Mediatorenausbildung nicht im Veranlassungszusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit der Berufungswerberin. Zudem ist der Beruf der Notariatsangestellten nicht verwandt mit dem einer Mediatorin. Es werden diese Tätigkeiten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder HR Dr. Barbara Straka, KomzlR. Elfriede Fischer und Johann Gamper über die Berufung des Bw., vertreten durch PWT Pannonische WT GmbH., 7201 Neudörfl, Hauptstraße 26, vom 1. Oktober 2009…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage, die Höhe der Abgabennachforderung und deren Fälligkeit bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Gesetze zu vollziehen hat. Der Verweis des Berufungswerbers auf die Berufungsentscheidung des UFS, GZ RV/0344-G/07, in der einer Projektmanagerin die Aufwendungen für eine Mediatorenausbildung als Werbungskosten gewährt wurden, ist nicht zielführend, da ihre Tätigkeiten nach den Ausführungen in der Berufungsentscheidung z.B…
…Beschäftigungsausmaß sich jährlich verändern auch verschlechtern kann, hätte, wäre die Entscheidung eine Mediatorenausbildung zu machen, sowohl unter dem Aspekt ein zweites Standbein als Existenzsicherung als auch eine breitere Ausbildung für ihren Lehrberuf zu erlangen, motiviert gewesen. Da die Bw. jedes Schuljahr erneut vor der Tatsache…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bws., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 4.Dezember 2002 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird im eingeschränkten Umfang Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | | Bemessungsgrundlage |…
…Weiters wird festgehalten, dass der Entschluss an der Mediatorenausbildung teilzunehmen nicht auf Betreiben Ihres Arbeitgebers erfolgte und daher auch kein Kostenzuschuss geleistet wurde bzw. für von Ihnen geleistete Mediationstätigkeit keine zusätzliche Entlohnung erfolgt." In ihrem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Sch, P. 59, vom 1. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz, vom 5. September 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AdresseBw., vom 9. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 10. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage/n und die Höhe der Abgaben betragen: |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 28. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 23. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, 2005 und 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 3. März 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Wortfolge "Einkünfte aus selbständiger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der J A, Adresse, vom 21. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 19. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Abgabepflichtige…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., AHS-Lehrerin, geb. xx.xxxx.xxxx, 1xxx Wien, E-Straße, vom 30. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 9. November 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 24. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…