…Gesetze dar. 2.) Darstellung der Nutzung und anzuwendende Steuersätze: Die X-GmbH mietete in der G-Gasse einen Kanzleiraum mit Garderobe und eigenem Zugang, mit der Zweckausrichtung einer Optimierung ihrer Mandantenbetreuung. Es handle sich dabei um eine ausschließliche Anmietung der Räumlichkeiten durch die X-GmbH…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. Juni…
Im Hinblick auf die Niederlassung berief sich Österreich insbesondere auch auf Art. 14 Abs. 3 der Berufsanerkennungs-RL, der mit § 232 WTBG, BGBl. I Nr. 10/2008, ins innerstaatliche Recht umgesetzt wurde. Im Rahmen der Niederlassung haben Niederlassungswerber keine Wahlmöglichkeit zwischen einem Anpassungslehrgang und einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der I. A. Kommanditgesellschaft, 0000 B., A-Str..10, vertreten durch A-GmbH, 3100 St. Pölten, A-Straße 1, vom 24. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vertreten durch Hofrat Dr. Wolfgang Bichler…
§ 245 Abs. 3 BAO genannt, wo explizit im Gesetz ausgeführt wird, dass die Berufungsfrist aus berücksichtigungswürdigen Gründen verlängert werden kann. In den verfahrensrelevanten Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (§ 145 Abs. 1 FinStrG über die Monatsfrist zur Einbringung eines Einspruches gegen eine Strafverfügung oder § 150 Abs. 2 FinStrG…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der L, R, vom 19. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 30. August 2005 betreffend Ablehnung als Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Nach der Sachlage hat der Bw. allerdings "Warnhinweise" gegenüber dem Kläger (Darlehensnehmer) abgegeben (bei Zuzählung der Darlehensmittel sei darauf Bedacht zu nehmen, dass im EU-Ausland auch Falschgeld in CHF vorkommen könne). Auch das Urteil des OLG Y ging von Vorkehrungsmaßnahmen des Bws. aus. Insofern…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen den Bf., vertreten durch Martin Friedl, wegen Beigabe eines Verteidigers gemäß § 77 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 7. August 2002 des Bf. gegen den Bescheid vom 3. Juli…
"...Bei der Vollmacht gibt es die Unterscheidung zwischen der Generalvollmacht, der Gattungsvollmacht und der Spezialvollmacht, die sich zwar auf den Umfang der Vollmacht bezieht, aber zugleich einen unterschiedlichen Grad an Bestimmtheit statuiert. Wie sich die Bestimmtheitserfordernisse des § 284f Abs 1 und 3 in diese Kategorien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Ablehnung der Bw als geschäftsmäßiger Parteienvertreter gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin die bei Vertragsabschluss derartige Belastungen für den Erhalt des Bestandgegenstandes auf sich genommen hat und im Falle der Kündigung durch die Vermieterin mit einem hohen finanziellen Nachteil rechnen muss, von sich aus kein Verhalten setzen wird, welches…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HH, ehem. Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in W, vertreten durch Gerhard Friedl, Wirtschaftstreuhänder, 4707 Schlüßlberg, Marktplatz 4, wegen der Finanzvergehen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Andrea Müller-Dobler, Ing. Helmut Jörg und Dr. Robert Zsifkovits im Beisein der Schriftführerin Andrea Newrkla über die Berufungen des Bw., vertreten durch Attesta Wthd GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei…