…der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten oder andere bewegliche körperliche Gegenstände erwirbt und diese anschließend wieder verkauft (zB Antiquitätenhändler, Briefmarkenhändler, Münzhändler, KFZ-Händler). Unstrittig ist, dass hinsichtlich der streitgegenständlich in Rede stehenden Geschäftsfälle diese (in § 24 Abs. 1) angeführten Voraussetzungen vorliegen. …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Dr.H., vom 17. September 2004 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 10. September 2004, GZ. 100/46990/2004, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Die Euro Münzensätze sind in die Warennummer 7118 9000 00 einzureihen, die Einfuhrumsatzsteuer…