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UFSW RV/1878-W/12Zurückweisung einer unzulässigen und mangelhaften Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…sowie das Mängelbehebungsverfahren betreffend Kapitalertragsteuerbescheide 2006 und 2007 sowie Säumniszuschlagbescheide 2006-2008 wird fortgeführt..." Mit Bescheid vom selben Tag wurde nachstehender (neuerlicher) Mängelbehebungsauftrag erlassen: "Bescheid Ihre Berufung vom 27.04.2011 (einlangend 29.04.2011) gegen die Kapitalertragsteuerbescheide 2006-2007 Bescheide über die Festsetzung eines…

UFSW RV/2474-W/09Sind die Lieferungen von Ventilatorkonvektoren 'frei Baustelle unabgeladen' Bauleistungen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2010

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 16. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 20. Februar 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…

UFSW RV/1124-W/05Bescheidhaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006Teil 2/3

Dem Vorwurf des Bw., die Behörde sei den von der Partei beantragten Erhebungen (Ausheben des Inhabers einer konkreten Telefonnummer, Beschaffung von Daten über das der Behörde angebliche bekannte anonyme Sparbuch, Zeugeneinvernahme) nicht nachgekommen, ist entgegenzuhalten, dass die konkreten Telefonnummern sehr wohl behördlich verfolgt wurden. Dies…

UFSW RV/0727-W/06Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen, Berufung gilt als zurückgenommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.08.2006

  Bescheid Die Berufung der Bw., geb. GebDat, Adresse, vom 19. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 gilt gemäß § 275 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Da dem…

UFSZ2L ZRV/0002-Z2L/02Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr, wenn die Ausfuhrwaren in der Bewilligung zur passiven Veredelung nicht enthalten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.11.2004Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr.Peter Csoklich, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Innsbruck, vertreten durch Mag.Reinhard Bichler, vom 26. März 2002, GZ. 800/06833/2001, betreffend Nacherhebung von Eingangsabgaben gemäß Artikel 201 Abs.1 Buchstabe a…