…die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Arbeitsmittel und die zeitliche Koordination der zu verrichtenden Arbeiten aufgezählt werden. Im Falle des beschäftigten Liegenschaftsbetreuers sei keines dieser Merkmale der persönlichen Abhängigkeit gegeben. Der Auftraggeber nehme weder Einfluss auf die Art der Arbeitsausführung noch auf den Einsatz der Arbeitsmittel…
…1. Dezember 2000 abgeschlossen worden sei. Das Tätigkeitsprofil entspräche dem Hausbesorgergesetz, welches in Kopie beigelegt werde. Im vorgelegten "Haus- und Liegenschaftsbetreuer - Dienstvertrag" wird - auszugsweise zitiert - wie folgt ausgeführt: "I. Gegenstand des Dienstverhältnisses 1) Herr/Frau Bw. wird beim Arbeitgeber als Hausbetreuer in einem Arbeiterdienstverhältnis beschäftigt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Vermietung, B., vom 28. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 28. April 2010 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Bei der Bezeichnung der Bank handelt es sich um eine sprachliche Unschärfe die SV selbst mit Hinweis auf seine Erinnerung mit dem eingefügten Zwischensatz relativiert wohingegen der übrige Teil der Aussage, die Kontaktaufnahme von Seiten des HW und sein Interesse sowohl an Mobilien als auch…
e) Zusammenfassung - Sachwert lt. altem Gutachten ATS 5.032.000,00 Sachwert lt. neuem Gutachten ATS 4.429.967,00 Sachwert lt. Bp. ATS 8.034.000,00 II) Ertragswert a) Bruttoertrag pro Monat - geschätzte erzielbare Mietzinse; differieren gegenüber altem Gutachten und Werten lt. Bp…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1999 bis 2005 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben…
- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Vermietung, B., vom 30. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 15. April 2010 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Uwe Bauer und Mag. Harald Grassel im Beisein der Schriftführerin Edith Sajovic-Mantl über die Berufung des Bw, vertreten durch Intercura Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
§ 2 Abs 4 L-VO ausgeschlossen sein. Liebhaberei liegt (nur) dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem "absehbaren" Zeitraum einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn der Betätigung so…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Eberhard Wölfer, 8380 Jennersdorf, Hauptstraße 52, vom 28. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. Oktober 2003, ErfNr. betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch A. -KG, XXXX Wien, A-Str. 8, und Dr. O. W., Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, VVVV Wien, B-Str. XX, vom 25. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C-Stiftung, 1xxx Wien, T-Gasse 1x, vertreten durch Baumgartner & Grienschgl GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8010 Graz, Elisabethstraße 40, vom 11. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X., vertreten durch Dr. Peter Armstark, 1010 Wien, Wollzeile 25, vom 22. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2010 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. VS und die weiteren Mitglieder Mag. R, WKundAK über die Berufung der XPrivatstiftung,Adresse, vertreten durch StbGmbh,Adresse, vom 5. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hauptstadt, vertreten durch Mag. AV, vom 6. März…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GB, vertreten durch TPA Horwath WTH und Stb GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 12. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. April 2003 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Wie bereits unter 2.2.2) ausgeführt wurde, sind bei der Berechnung der Fremdmittelzinsen sowohl im Hinblick auf den CHF-Kredit als auch im Hinblick auf das Bauspardarlehen die ursprünglichen Kreditverträge und Annuitätenpläne heranzuziehen und Konvertierungen bzw. vorzeitige Tilgungen außer Acht zu lassen. Im gegenständlichen…
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin die bei Vertragsabschluss derartige Belastungen für den Erhalt des Bestandgegenstandes auf sich genommen hat und im Falle der Kündigung durch die Vermieterin mit einem hohen finanziellen Nachteil rechnen muss, von sich aus kein Verhalten setzen wird, welches…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Enengel, Heinz Hengl und Dr. Richard Wohlgemuth über die Berufung des Bw., 0000 X., X.Str.5, vertreten durch KMU WTH Steuerberater GmbH, 9400 Wolfsberg, Bambergerstraße 5, vom…