…Lehrstoff dürfe sich nicht bloß auf einen untergeordneten Teil oder einzelne Gegenstände beschränken. Nicht anwendbar sei die Steuerbefreiung u.a. auf Computerkurse (keine vergleichbare Tätigkeit mit öffentlichen Schulen), Lernhilfekurse, Managementkurse, Maschinschreibkurse (Umfang und Lehrziel entspricht nicht dem an öffentlichen Schulen Gebotenen) u.v.a. s…
…kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird, steuerfrei. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt für die Vergleichbarkeit die Unterstützung von Schülern in sogenannten "Lernhilfekursen" bei der Erreichung ihres Lernzieles an einer öffentlichen oder privaten Schule als bloßer "Nachhilfeunterricht" nicht. Entscheidend ist nämlich…