Teilamortisationsleasing liegt vor (der Mieter deckt während der Grundmietzeit nicht den gesamten Kaufpreis des Vermieters, geschweige denn dessen Zinsen und Gewinnanteil ab: 77.578 S netto x 60 = 4,654.680 S netto); der Restwert nach Ablauf der Grundmietzeit wurde mit 2,756.475…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ über die Berufung der Bw., vertreten durch die Marsoner & Partner GmbH, vom 12. Juni 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. Bruno Knapp, vom 14. Mai 2001 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch die Steuerberaterin, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzanwalt, betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 1992 bis 1996 und Gewerbesteuer für die Jahre…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des T, als ehemaliger Beteiligter der L und A atypisch stillen Gesellschaft, vertreten durch Hopmeier, Sauerzopf & Partner, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Rathausstraße 15, vom 28. November 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg vom 25. Oktober 2002 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Gerald Büger, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, 5270 Mauerkirchen, Heiligengeistgasse 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 2. August 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich…
Prüfungsbericht unter Tz. 18 und 19 festgestellten Tatsachen nicht als Wiederaufnahmegrund für die Umsatzsteuer 1992 herangezogen werden dürfen, weil unter Tz. 35 zur Wiederaufnahme der Verfahren nur bezüglich der Körperschaftssteuer 1992-1997 und nicht auch bezüglich der Umsatzsteuer 1992 auf Tz 18 ff des Prüfungsberichtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Berufungswerberin, nunmehr (Geschäftsführernachname) GmbH (FN-xxxx), (PLZ) (Betriebsort) , vertreten durch Wolf & Partner, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberatung, Unternehmensberatung, 8200 Gleisdorf, Weizer Straße 35/1 , gegen die Bescheide des Finanzamtes X . betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., inG., vom 26. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 26. Mai 2008 betreffend Gebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L, 1170 Wien, W, vertreten durch Dr. Matthias Schmidt als Masseverwalter, Dr. Karl Lueger-Ring 12, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend und Einkommensteuer für den Zeitraum 1996 bis 2001, Umsatzsteuer 1997…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christoph Kordik, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz über die Berufungen des Bw., Adresse, vertreten durch Achleitner & Partner, Steuerberatungs GmbH, 4840 Vöcklabruck , Hatschekstr. 19-23, vom…
Mit besten Grüßen der Verband der österreichischen Leasinggesellschaften i.V. Generalsekretärin B. J." Das Schreiben der Z.L. GmbH an die Firma des Bw. vom 4. Jänner 2006 lautet wie folgt: "Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 29. Dezember 2005 gerichtet an Herrn Mag. Wi (BHCA…
§ 22 BAO könne somit nicht gesprochen werden. Würde die gewählte Konstruktion, wie in der Bescheidbegründung angeführt, jedoch trotzdem den Tatbestand des Missbrauches erfüllen, so würden auf keinen Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen können, da vielmehr in diesem Fall allenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Mag. Karoline Windsteig, Mag. Harald Österreicher und Dr. Robert Zsifkovits über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Gerhard Sitkovich, Steuerberater, 1220 Wien, Eipeldauerstraße 48, vom 14. Juni 2002 gegen…
§ 188 BAO: Die in der Bescheidbegründung der Abgabenbehörde I. Instanz enthaltene Sachverhaltsdarstellung sei in wesentlichen Punkten unrichtig. a) Sachverhalt Die Liegenschaft T23+25 sei von der ehemaligen Hausgemeinschaft GesbR in Form eines Leasingvertrages gemietet worden. Geplant wäre ursprünglich gewesen, das angeführte Objekt umzubauen bzw. zu…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. GmbH, Adr.Bw., vertreten durch Stb., vom 7. November 2011 und 31. Jänner 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf…
Von der Fremdüblichkeit der Geschäftsführervergütung ist gerade auch der Berufungswerber stets ausgegangen (vgl. etwa seine Ausführungen unter Pkt. e des seinerzeitigen Vorlageantrages vom 25. Juni 2001), wenn er seinen Bezug bei der Gesellschaft1 von 100.000 S monatlich für eine Wochenarbeitsleistung von 30 Stunden auf…
Dass durch die Vereinbarung einer Optionsablöse "alle Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag an die P.GmbH übertragen worden wären" (siehe etwa die Schreiben vom 15. November 2006 und vom 16. April 2007) kann aus der vorgelegten undatierten Vereinbarung nicht gelesen werden. Hier wird lediglich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma GmbH, Adresse, vertreten durch Leitner + Leitner Audit Partners GmbH & Co KG, 1030 Wien, Am Heumarkt 7/14, vom 15. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 2. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer…
Wirtschaftlich betrachtet macht ein Verkauf des Optionsrechtes nur dann Sinn, wenn der Käufer den Leasingvertrag, dessen Erfüllung Voraussetzung für die Ausübung der Option ist, übernimmt. Im gegenständlichen Fall wurden jedoch die Liegenschaften durch die P.GmbH gekauft, nicht geleast. Die Einwendungen der GesbR in der…