Prüfungsbericht unter Tz. 18 und 19 festgestellten Tatsachen nicht als Wiederaufnahmegrund für die Umsatzsteuer 1992 herangezogen werden dürfen, weil unter Tz. 35 zur Wiederaufnahme der Verfahren nur bezüglich der Körperschaftssteuer 1992-1997 und nicht auch bezüglich der Umsatzsteuer 1992 auf Tz 18 ff des Prüfungsberichtes…
…Mit Leasingvertrag vom 19.9.2000 sei der LKW Renault vom Berufungswerber (Bw) geleast worden. Die Leasingdauer betrage 36 Monate und es bestehe für den Leasingnehmer (Bw) in diesem Zeitraum keine Kündigungsmöglichkeit. Der LKW sei am 3.10.2003 nach Ablauf des Leasingvertrages vom Bw…
…der Übertragung stiller Reserven sein oder die Absicht, zusätzliche Liquidität aufzubauen. Vertraglich hat die Bw mit der B GmbH eine Vollamortisation vereinbart, wobei die Leasingdauer mit 30 Monaten bestimmt wurde. Zudem trägt die Bw die wirtschaftlichen Risiken zur Gänze (vgl. Pkt. 7 des Leasingvertrags). Vollamortisationsleasing…
…für die Geltendmachung der Vorsteuerbeträge aus den Erwerben in den entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen herangezogen worden. Die vereinnahmten Leasingentgelte seien als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt worden. Die Leasingverträge beinhalteten Vereinbarungen hinsichtlich des Leasingentgeltes (einschließlich eventueller monatlich zu zahlender Kautionsbeträge, die Leasingdauer von 10 Jahren, Zahlungsmodalitäten…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Plachetka & Partner SteuerberatungsGmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in Wien betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben…
…17 Bp- Bericht). Darüber hinaus verneinte der Prüfer die Abzugsfähigkeit der von der Bw. für den Streitzeitraum aus dem Leasingaufwand geltend gemachten Vorsteuerbeträge im Ausmaß von 926.339,00 S, da die handelsübliche Bezeichnung der Waren auf den Rechnungen (Leasingverträgen) unrichtig sei und somit eine…
…die Tatsache, dass während der Grundmietzeit von 48 Monaten, Leasingaufwendungen im Gesamtbetrag von € 59.924,64 (€ 1.248,43 x 48) anfallen würde. Dieser Betrag amortisiere die gesamten Anschaffungskosten des LG in Höhe von € 55.780,00 zuzüglich einer festgelegten Zinstangente. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, 1000 Wien, A-Straße 19, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co Steuerberatungskommanditgesellschaft, 1150 Wien, Diefenbachgasse 35-41, vom 20. Oktober 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19…
ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) oder konkludent erfolgt, ist allerdings für die Beweisführung bedeutsam. Insbesondere ist entscheidend, ob auch ohne schriftliche Unterlagen, ausschließlich aufgrund von mündlichen Äußerungen oder durch das Verhalten der Vertragsparteien, jene Merkmale hinreichend erwiesen werden, die für die rechtliche Beurteilung maßgeblich sind. In…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Deloitte Salzburg Wirtschaftsprüfungs GmbH, 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 75, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Umsatzsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe ist…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mayrl & Partner Wirtschaftsprüfer, 5020 Salzburg, Nonnthaler Hauptstraße 52, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land entschieden: 1) vorläufige Umsatzsteuerbescheide der Jahre 2003 - 2006 (abweichendes Wirtschaftsjahr, jeweils 1.11. - 31.10.) 2) Bescheide…
…welches nunmehr erging. Das Berufungsverfahren war deshalb fortzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob das Finanzamt zu Recht hinsichtlich der Leasingaufwendungen der Bw 2004 bis 2006 und 1-4/2007 für einen in Deutschland geleasten PkW die Eigenverbrauchbesteuerung gem. § 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Prodinger & Partner Steuerberatungs GmbH, 5020 Salzburg, Karolingerstraße 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Umsatzsteuer 2003 und 2004 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die Umsatzsteuer für 2004 wird endgültig festgesetzt…
…bereits derart abgenutzt ist, dass die weitere wirtschaftliche Nutzung oder Verwertung keinen entscheidenden wirtschaftlichen Nutzen mehr verspricht. Dem Herausgabeanspruch des Leasinggebers am Ende der Leasingdauer kommt demnach bei durchschnittlicher Betrachtung wirtschaftlich kein Gewicht zu, weil eine Weiterverwertungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist. In einem derartigen Fall…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch MMag. DDr. Günther Hawel, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 5020 Salzburg, Michael-Walz-Gasse 38, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Umsatzsteuer 2003 sowie betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 1-8/2004 und für…
…LKW Renault vom Berufungswerber (Bw.) geleast worden. Die Leasingdauer betrage 36 Monate und es bestehe für den Leasingnehmer (Bw.) in diesem Zeitraum keine Kündigungsmöglichkeit. Der LKW sei am 3.10.2003 nach Ablauf des Leasingvertrages vom Bw. um 1.513,57 € (20.827,18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die am 13. Feber 2006 eingelangte Berufung der X_KG als Rechtsnachfolgerin der X_GmbH, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 10. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma GmbH, Adresse, vertreten durch Leitner + Leitner Audit Partners GmbH & Co KG, 1030 Wien, Am Heumarkt 7/14, vom 15. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 2. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., inG., vom 26. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 26. Mai 2008 betreffend Gebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die folgenden Berufungen der Berufungswerberin., Adresse_Berufungswerberin, vertreten durch die Straub + Partner Steuer- und Unternehmensberatungs GmbH, 5301 Eugendorf, Nordstraße 4, gegen die unten angeführten Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, entschieden: 1) Berufung vom 3…