…dieser Bibliothekarin und Kulturkontaktperson. Neben Arbeitsmitteln wie Computer und Bürowaren macht sie Fachliteratur, Kurse, Veranstaltungen und Eintrittskarten zu Kulturdarbietungen als Werbungskosten geltend. Die Fachliteratur ist anhand der angeführten Titel nur teilweise eindeutig als solche bzw. als Literatur von allgemeiner Bedeutung erkennbar. An Bildungskosten werden der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…