RIS AI
4 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1637-W/11Verfassungswidrigkeit der Änderung der Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang von Kapitalerhöhung oder Beteiligungserwerb im Konzern iSd § 11 Abs. 1 Z 4 KStG idF Budgetbegleitgesetz 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2011

…von fremdfinanzierten Beteiligungserwerben überwiegend aus wirtschaftlichen Überlegungen oder gesellschaftsrechtlichen Vorgaben erfolgten. Die generelle Abschaffung des Zinsabzuges bei Konzernerwerben gehe daher bei weitem über das angestrebte Ziel des Gesetzgebers hinaus. Es sollten Gestaltungen vermieden werden, bei denen in Österreich ein fiktiver Zinsaufwand zur Minderung des Steueraufkommens…

UFSW RV/0843-W/031. Arbeitszimmer im Wohnungsverband 2. Aufwendungen für die private Lebensführung 3. Bewirtungsaufwendung als Werbeaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch AWIT Allgemeine Wirtschaftstreuhand GesmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1060 Wien, Capistrangasse 4/9, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vertreten durch ORätin Dr. Eleonore Ortmayr, betreffend…

UFSW RV/4118-W/02Werbeabgabe für Beilagenwerbung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Halpern & Prinz WP u. SteuerberatungsgmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk betreffend Berichtigung der Werbeabgabe für die Monate Jänner bis Juli 2002 vom 23. September 2002 entschieden: Die…

UFSW RV/2727-W/09Keine Organschaft bei Werbeabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.12.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Gabriele Krafft und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Wolfgang Six, Dr. Wolfgang Baumann und Margareta Mayer-Hainz über die Berufung der A-Verlag Gesellschaft m.b.H., Adresse, vom 23. Februar 2009 gegen die Bescheide…