§ 5 Abs. 1 Z 3 KVG zu qualifizieren, wenn sie in einer gewinnabhängigen "fixen" Verzinsung vom Partizipationskapitalnominale (abhängig vom 3-Monats-EURIBOR) und keiner "variable" Verzinsung vom Gewinn, einer Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitalnominales, einer nachrangigen Beteiligung am Liquidationserlös nur in Höhe des…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
…die Kapitalherabsetzung soweit sie außerhalb der Zehnjahresfrist liege, steuerfrei sei. Dies bestätigen auch die Köst-Richtlinien in RZ 739: "Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Gewährung von Freianteilen bzw. Gratisaktien (Kapitalberichtigung) nach dem Kapitalberichtigungsgesetz ist nach § 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988 als steuerfreie Ausschüttung…
…ausgeführt, dass das Grundkapital der Berufungswerberin in 7.320.000 auf Inhaber lautende Stammstückaktien und 1.000.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsstückaktien ohne Stimmrecht mit einer nachzuzahlenden Mindestdividende von 6 % pro Aktie eingeteilt sei. Gem § 2 steuerliches Kapitalberichtigungsgesetz, BGBl. 1966/157 idF BGBl. 1970…
Was die Höhe des Sicherheitszuschlages betrifft, ist zunächst auszuführen, dass diese auf Grund des Umstandes, dass die sachliche Richtigkeit des Rechenwerkes der Bw. in Anbetracht der oben dargelegten Umstände in keiner Weise nachvollziehbar bzw. überprüfbar ist, nach Auffassung des UFS als moderat zu bezeichnen ist…
Entgegen dem Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals…
Entgegen dem Vorbringen der Bw. bestehen die Rechte aus dem Partizipationskapital sowohl aus der gewinnabhängigen fixen Verzinsung, der Verlustbeteiligung bis zur vollen Höhe des Partizipationskapitals und aus dem Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös zumindest im Ausmaß des Nominales, als auch aus der Nachrangigkeit des Partizipationskapitals…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, vertreten durch B-GmbH, vom 30. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2007 betreffend Feststellung Gruppenträger 2005 und Körperschaftsteuer Gruppe 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
Bei einer Kapitalgesellschaft festgestellte Mehrgewinne (im Verhältnis zu den in ihrem Rechnungswesen ausgewiesenen Ergebnissen) sind, wenn sie im Vermögen der Kapitalgesellschaft keinen Niederschlag gefunden haben, als den Gesellschaftern im Wege einer verdeckten Ausschüttung zugeflossen zu werten (vgl. beispielsweise VwGH 27.4.1994, 92/13/0011…
Giebel u. Seitenw. | WD, Gipskarton, 1 x gesp. | 115 m² | á | 65,-- | 7.475,-- | Zwischenwände | Ständer, WD, Gipskarton | 221 m² | á | 107,-- | 23.647,-- | Umbau Binder | Stahlrahmen u. Holz | 4 Stk…
BEILAGE / UFS 03 (Beilage der Berufungswerber = Beilage /3 Zusammenhang der Beträge) BEILAGE / UFS 04 (Deckblatt und Punkt 2 aus BP Bericht AB Nr. 101001/97) BEILAGE / UFS 05 (Information zu 1993) Linz, am 29. November 2013
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1230 Wien, X-Gasse, vertreten durch Stb., vom 18. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 17. November 2009 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2007 und 2008 sowie gegen den Haftungsbescheid…
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des SZ, PLZ1 Ort1, Adresse1, vertreten durch Steuerberater, vom 11. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch Amtsvertreter, vom 7. November 2011 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 8-12/2007, 1-12/2008, 1-12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 11. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 7. Juli 2008 betreffend Kapitalertragsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid betreffend wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Masseverwalter Ra, vom 21. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes AB vom 17. Juli 2008 betreffend Kapitalertragsteuer gemäß 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
§ 33 TP 15 GebG verworfen. (Rief, Das neue Kapitalverkehrsteuerrecht und die Rechtsprechung des EuGH, SWK- Sonderheft 1995, Rz 65). Was Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften betrifft, wäre eine Ausdehnung des Kapitalgesellschaftenbegriffes auf "andere juristische Personen und Personenvereinigungen mit Erwerbszweck" grundsätzlich mit der Richtlinie vereinbar und hätte daher…
Nach Ansicht des UFS lag in den strittigen Jahren - wie bereits vorstehend ausgeführt -eine mindestens 80% gewerbliche Vermietung des BMW X5 nicht vor, die Vorsteuer ist daher nicht abzugsfähig. 2.) NOVA: § 3 NoVAG 1991 idf Streitjahr 2002 geltenden Fassung- Steuerbefreiungen "Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit…
Diese Feststellung wurde während des Berufungsverfahrens von der Betriebsprüfung getätigt. Diese beantragte, die halbfertigen Arbeiten um weitere 1,162.000 S gewinnwirksam zu erhöhen. Im Zuge des gegenständlichen Verfahrens gestand die Betriebsprüfung allerdings der Bw. zu, dass die halbfertigen Arbeiten - wie die Bw. in ihrer…