…vertreten durch Dr. Heimo Hofstätter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend KESt für die Jahre 1994 - 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch…
…als sie von Personen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, Mitglieder oder in ähnlicher Eigenschaft geleistet werden. (2) Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen •im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder •in anderer Weise verwendet wird. Das Gesetz enthält…
…000,00 S dv. 22 % = 33.000,00 S). Verbindlichkeit KESt - Tz 34 (K 1994): Die von der Amtspartei angenommene verdeckte Ausschüttung hinsichtlich "Investition Hotelgebäude" in Höhe von 6.062.663,00 S liegt nicht vor. Hingegen stellt die lt. Tz 19 erfolgte und…
…Antrages auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Die zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer in Höhe von € 42.852,69 ist zu erstatten. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) erwarb am 5. und 6…
…und Nr. Tz 33, sowie die Zuschätzungen des Wirtschaftsjahres 1988/89 als verdeckte Ausschüttungen (§ 8 Abs. 2 KStG) zu beurteilen. Ohne konkrete Anhaltspunkte für den tatsächlichen Empfänger ist davon auszugehen, dass alle Gesellschafter entsprechend ihren Beteiligungen die Ausschüttung erhalten haben (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG, §…
…Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung. Die diesbezügliche Berufung…
…zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Die zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer in Höhe von € 21.424,12 ist zu erstatten. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erwarb am 5. Oktober 2000 Nullkuponanleihen XS 123…
…1010 Wien, Dominikanerbastei 19/10, vom 14. Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 12. Jänner 2005 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer sowie Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für die Jahre 1999 bis 2002 nach der am…
…während die übrigen Beträge in Anlehnung an die Tz 23.4 des angefochtenen Bescheides als aliqot in die Kalenderjahre entfallend umgerechnet wurden. | WJ/ KESt-Jahr | 1994/95 | 1995/96 | 1996/97 | | | | 1994 | 869.368,00 |…
…von Herrn HerrM diametral entgegen, der laut seiner Aussage vor der Finanzstrafbehörde zwei Rechnungen ohne Leistungserbringung ausgestellt hat und lediglich den ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag erhalten hat. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung folgt der unabhängige Finanzsenat den Angaben von Herrn und Frau MM, nämlich dass zwei Scheinrechnungen…
…liegt nicht vor, wenn eine Beteiligung unentgeltlich übertragen wird oder wenn lediglich die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geändert wird (z.B. formwechselnde Umwandlung einer AG in eine GmbH oder umgekehrt ohne Erhöhung des Grund(Stamm-)Kapitals und ohne Änderung der Beteiligung) (vgl. EStR 2000, Rz 6666…
…Rathausstr. 21, vom 28. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 24. Oktober 2005 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Haftungs- und Zahlungsbescheid vom 10.12.2001 schrieb…
…im Zusammenspiel mit Hintermännern Schecks einlöste, über deren mangelnde Werthaltigkeit sie von vorneherein Kenntnis besaß. Die Bp. ging nach Feststellung der Auszahlung eines Betrages über S 1.200.000,- davon aus, dass dieser dem Gf. der Bw. zugeflossen sei. Infolge des unbestrittenen Zusammenspiels mehrerer Personen…
…nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen ist. Dieser Umstand hätte gegebenenfalls (dh im Falle des Vorliegens grundsätzlich kapitalertragsteuerpflichtiger Erträge) eine Einbehaltung und Abfuhr von KESt durch…
…Bescheid | 1.103,46 | 1.039,68 | 1.479,52 | 2.215,83 | 1.833,78 | Zahllast laut Berufungs-entscheidung | 2.194,94 | 2.941,10 | 2.137,06 | 1.500,36 | 2.270…
…58 | 31.859,02 | 214.029,94 | davon 25% KESt | 7.514,52 | 7.534,65 | 7.964,76 | 53.507,49 Mit Schreiben vom 6. Juli 2009 wurde Berufung eingereicht gegen obigen Bescheid sowie die Anträge gemäß …
…bzw. teilweise solche betroffen hätten, welche namentlich nicht ausschließlich der Berufungswerberin zuzuordnen gewesen seien. Die Erstattung der KESt jener Kapitalerträge sei somit im Schätzungswege anhand der nachgereichten Bankbestätigungen betreffend die jeweilige Verfügungsberechtigung erfolgt. Im Schreiben vom 2. August 2012, welches das Finanzamt als Vorlageantrag wertete…
…Einkommensteuergesetz 1988 anlässlich einer Veräußerung, sondern wird für diese Fälle für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs eine Veräußerung und damit verbunden ein (Stück-)Zinsenzufluss fingiert. Im vorliegenden Fall erfolgte eine Übertragung des Wertpapiers auf ein Depot des Geschenknehmers und erfolgte daher von der Bank der Kapitalertragsteuerabzug gem. …
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Dieter Ortner, Wolfgang Speyl und Gerhard Raub über die Berufungen der Bw K2 Immobilien Handel KG - vom 21.12.2006 gegen die Erledigung des Finanzamtes FA Dorf vom 29…
…sich jeder kooperierende Marktteilnehmer ex ante betrachtet wirtschaftliche Vorteile von dieser Kooperation erwarten kann und wenn die Aufwendungen und Ertragschancen der Kooperierenden sachgerecht verteilt sind. Bekanntlich kann eine und dieselbe Liegenschaft in einem begrenzten Zeitraum nicht unbegrenzt oft verkauft werden, ohne dass zumindest ein Teil…