…EUR 13.200 begrenzt. Da im angefochtenen Bescheid diese Deckelung nicht beachtet worden ist, war er insoweit rechtswidrig und es waren die Einkünfte (Gewinn) aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 um EUR 710,74 zu erhöhen, sodass er nunmehr…
20.158,69 | DB | 12/2005 | 16.01.2006 | 5.892,72 | 23,08% | 10,04% | 13,04% | 768,41 | DZ | 12/2005 | 16.01.2006 | 550,-- | 23,08% | 10,04…
Auch der Hinweis auf die unterschiedlichen Fälligkeiten der Arbeitslöhne und der Lohnabgaben reichen für seine Exkulpierung nicht aus, zumal mit der Auszahlung von Arbeitslöhnen ohne ausreichende Vorsorge für die Lohnabgaben die Pflichtverletzung bereits ihren Lauf genommen hat. Im Übrigen wäre auch eine nachträgliche Entrichtung bei…
…000,00 S). Verbindlichkeit KESt - Tz 34 (K 1994): Die von der Amtspartei angenommene verdeckte Ausschüttung hinsichtlich "Investition Hotelgebäude" in Höhe von 6.062.663,00 S liegt nicht vor. Hingegen stellt die lt. Tz 19 erfolgte und nicht bekämpfte Erlöszurechnung in Höhe von 150…
…Kapitalgesellschaften und diesen vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften Folgendes: Es ist für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in Höhe von 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals (§ 7 des Aktiengesetzes 1965, § 6 des GmbH-Gesetzes und Art…
…wird mit € 6.710,34 festgesetzt, bisher war vorgeschrieben € 9.935,68 (Gutschrift: € 3.125,34). Die Bemessungsgrundlagen und Berechnung der Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. . Entscheidungsgründe Der Bw. erzielte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus selbständiger…
…verbleibt. Es liegt vielmehr in der Natur der Sache dieser Arbeiten, dass diese (erst und nur) nach Beendigung derselbigen kontrolliert werden: ob die Gerüstteile auf die Palette befördert worden sind bzw. ob das Arbeitsmaterial (oder der Schutt) an die dafür vorgesehen Stelle befördert worden ist…
…ist auch bei der Befreiung der NOVA zu berücksichtigen. Zu den Ausführungen "Sondertransporte" wird ergänzend angemerkt: Durch die Steuerreform 2004 (Budgetbegleitgesetz 2003) kam es zu folgenden Änderungen: Da Fahrzeuge, die ausschließlich als Begleitfahrzeuge für Sondertransporte und Schwertransporte verwendet werden, als Teil des Sondertransporte anzusehen sind…
…66.500,00 | 124.148,00 | 124.000,00 | 58.718,00 | 15.200,00 | Summe | 78.761,56 | 137.381,99 | 140.956,41 | 72.475,48 | 29.576,91 | 25% KESt lt…
…sich daraus, dass sich ab dem Veranlagungsjahr 2011 aufgrund der nichtabzugsfähigen Zinsen voraussichtlich ein höheres Einkommen für die Bw und damit eine höhere Körperschaftsteuerschuld für das Jahr 2011 ergeben wird. Das Finanzamt war daher berechtigt, die Vorauszahlungen im Sinne der voraussichtlichen Steuerschuld anzupassen. Der Vorauszahlungsbescheid…
Aus der Argumentation des Geschäftsführers der Bw selbst und auch der ihres steuerlichen Vertreters in der Berufung wird immer wieder die Unterstützung der Familie des Geschäftsführers der Bw in einer wirtschaftlich schwierigen Situation betont, ebenso die Notwendigkeit die Situation bei der A GmbH zu bereinigen…
…11 Abs. 1 RL 2008/7/EG). "Hauptbemessungsgrundlage" gemäß der Kapitalansammlungsrichtlinie (KapAnsRL) ist somit der tatsächliche Wert der von den Gesellschaftern geleisteten oder zu leistenden Einlagen jeder Art abzüglich der Lasten und Verbindlichkeiten, die der Gesellschaft jeweils aus der Einlage erwachsen, in Österreich umgesetzt als…
…2006 gegen den Bescheid betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 hinsichtlich Lohnsteuer sowie gegen die Abgabenbescheide betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag des Finanzamtes Baden Mödling für das Jahr 2002 vom 12. Juni 2006 entschieden: Die Berufungen werden als…
…Es werde beantragt, die genannten Darlehenszinsen als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben zu berücksichtigen und eine Neufestsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2011 in Höhe von TEUR 2.240 (TEUR 8.000 minus TEUR 5.760) vorzunehmen. In den weiteren Ausführungen der Begründung werden verfassungsrechtliche Bedenken dargelegt…
…die Leistungen nicht von der vorgeblich fakturierenden Gesellschaft erhalten und mit dieser kontrahiert zu haben sondern für die unbestritten erbrachte Leistungserbringung Zahlungen an (tatsächlich tätige) Schwarzarbeiter geleistet zu haben. Da die fraglichen Leistungen von nicht gemeldeten Arbeitern außerhalb des Unternehmensbereiches erbracht wurden ist davon auszugehen…
…Einwand keine hinreichende Glaubwürdigkeit beigemessen wird. Die bw. Argumentation, der Geschäftsführer der ausländischen Gesellschaft sei gleichzeitig weisungsgebundener Dienstnehmer der Bw. und daher seien deren Dienstnehmer (portugiesische Arbeitnehmer) der Bw. gegenüber weisungsgebunden, vermag sich der Unabhängige Finanzsenat nicht anzuschließen. In der weiteren Folge relativiert die Bw…
…dass dem Antrag vom 2. Juni 2006 stattgegeben wird und die selbst berechnete Gesellschaftssteuer in Höhe von 7.475,00 € zu erstatten ist. Entscheidungsgründe Die PH AG hat am 4. Juni 2006 eine Erhöhung ihres Grundkapitals durch Ausgabe von 3,000.000 Stück Nennbetragsaktien…
…Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Die festgesetzte Einkommensteuer im Jahr 2011 beträgt: Das Einkommen im Jahr 2011 beträgt: | 11.920,00 € 50.468,77 € | Berechnung der Einkommensteuer: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug Pendlerpauschale…
…kann. Dass diese Voraussetzungen gegeben sind, kann nach dem derzeitigen Verfahrensstand nicht gesagt werden, da das Finanzamt entsprechende Ermittlungsversuche bislang nicht getätigt und die bwP bislang die vom Finanzamt gewünschten Auskünfte erteilt hat. Liegen die Voraussetzungen für eine Schätzung vor, sind nach § 184 Abs. 1…
…zuzuschreiben, jedoch sei in einem zweiten Schritt eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Kurswert auch mit steuerlicher Wirkung vorzunehmen. Somit bilde der Kurswert (Rücknahmepreis) zum jeweiligen Stichtag die Obergrenze auch des steuerlichen Buchwertes und somit per Saldo der Mehr-Weniger-Rechnung. Diese steuerliche Wirkung ergebe sich…