…63). Die Inventurmaßnahmen sind so zu dokumentieren, dass sie ein sachverständiger Dritter ohne besondere Schwierigkeiten nachvollziehen kann. Als Inventurergebnis sind alle Wirtschaftsgüter mit ihren Einzelwerten in ein Bestandsverzeichnis (Inventar) aufzunehmen. Die Inventur erfolgt grundsätzlich im Weg einer körperlichen Bestandsaufnahme des einzelnen Wirtschaftsgutes. Das bedeutet idR…
…Für die Grundaufzeichnungen (z.B. Unterlagen der Inventurplanung und -durchführung, Inventurlisten, Verfahrensbeschreibungen, Auswertungen der Inventurergebnisse) gelten die Bestimmungen der §§ 131 und 132 BAO uneingeschränkt. Bezüglich der Schätzung des Inventurwertes im vorliegenden Fall ist zu sagen, dass allenfalls eine fundierte - wie der Bw. selbst anführt - Schätzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des B, vertreten durch Weinberger & Höchtl Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges. OG, 3100 St. Pölten, Mariazellerstr. 150, vom 10. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 13. Mai 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Öhlinger und Mag. Maißer OEG, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4040 Linz, vom 25. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 21. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als…