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UFSW RV/0915-W/04Kapitalertragsteuer bei vorzeitiger Tilgung von Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2005

…2003 erfolgten vorzeitigen Rückkauf der Nullkuponanleihe XS 0085291242 (Wertpapierkennnummer 230525) der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 98-28 enthalte. Der Rückkauf sei gemäß den Anleihebedingungen zu 2,137% (Ausgabewert 1%) des Nominales erfolgt. Weiters wurde die dabei von der Bank angewendete Berechnungsmethode offen gelegt…

UFSW RV/0001-W/04Kapitalertragsteuer bei vorzeitiger Tilgung von Nullkuponanleihen vor dem Budgetbegleitgesetz 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2010

…und 6. Oktober 2000 Nullkuponanleihen XS 000 (Wertpapierkennnummer 230xxx) der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 98-28 im Nominals von jeweils PLN 60.000.000. Die für die Käufe von der Bank letztlich nach der progressiven Methode gutgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) betrug ATS 248.048…

UFSW RV/0002-W/04Kapitalertragsteuer bei vorzeitiger Tilgung von Nullkuponanleihen vor dem Budgetbegleitgesetz 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2010

…Oktober 2000 Nullkuponanleihen XS 123 (Wertpapierkennnummer 456) der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 98-28 im Nominale von zweimal PLN 30.000.000. Die für die Käufe von der Bank letztlich nach der progressiven Methode gutgeschriebene Kapitalertragsteuer (KESt) betrug ATS 248.587,26 (das…