…2 lit. e EStG 1988 steuerpflichtiger "Lohn" - und somit Teil des Einkommens -, dies ungeachtet der Qualifikation des Insolvenzentgeltfonds. Zumal das Finanzamt die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit laut den Meldungen der Lohnzetteldaten der Arbeitgeber vornimmt, kann nicht schon aufgrund der bloßen Behauptung, Lohnzahlungen nicht bekommen zu…
…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Berufungsfall die Versteuerung von Beträgen, die vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds (nunmehr: Insolvenz-Entgelt-Fonds; IEF) zugeflossen sind. Auf Grund der vom Berufungswerber (Bw.) am 27…
…geführten Telefongespräches gab der Bw. bekannt, dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) die Befriedigung seiner ausstehenden Ansprüche übernommen habe und ihm seinen ausständigen Lohn vor einigen Monaten zum größten Teil überwiesen habe. Der Bw. legte in weiterer Folge entsprechende Nachweise (ua. ein Schreiben der Arbeiterkammer…
…aus, auf Grund der Konkurseröffnung über das Vermögen der Bez_Firma GmbH seien dem Bw. seitens des Insolvenz-Entgelt-Fonds Auszahlungen betreffend seines Entgeltes für 2009 zu zuerkannt worden. Die Entgeltzahlung für 2009 von der Bez_Firma habe lediglich die Monate Jänner und Februar betroffen…
…Mit Bescheid vom 5.2.2008 wurde das Verfahren wiederaufgenommen, da dem Finanzamt ein weiterer Lohnzettel der Insolvenzausgleichsfonds-Service GmbH, später: Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) Service GmbH, übermittelt wurde, laut der der Berufungswerber durch diese Stelle steuerpflichtige Bezüge in Höhe von 15.799,71 €…
…Wiederaufnahme und erließ ebenfalls am 29. Juni 2010 einen neuen Einkommensteuerbescheid. Da in die Lohnzetteldatenbank der Abgabenbehörde erst am 3. September 2010 ein Lohnzettel der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) Service GmbH für 2009 eingespielt wurde, wurde mit Bescheid vom 13. September 2010 eine Wiederaufnahme des…
…21. November 2011 teilte E diesbezüglich mit, dass aus den Beilagen betreffend den Insolvenzentgeltfonds die gegenständliche Provisionszahlung nicht ersichtlich sei. Ob diese Daten im Lohnzettel der IEF Service GmbH enthalten seien und ob der Lohnzettel der Firma C-GmbH auch die nicht ausbezahlten Gehälter enthalte…
…Finanzamt. Dieses Insolvenzentgelt wurde gemeinsam mit den anderen nichtselbständigen Einkünften dem Einkommensteuerbescheid des Bw. für 2009 zugrunde gelegt. Dagegen erhob der Bw. Berufung mit der Begründung, dass es sich bei den Zahlungen vom Insolvenz-Entgelt-Fonds zwar um Erstattungen aus dem Jahr 2009 handle, dass…
…360,50 € erhalten. Aus dem von der Bw vorgelegten Bescheid der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH vom 12.1.2009 geht hervor, dass ein Teil des 2008 bezogenen Arbeitslosengeldes und zwar 103,00 € an das AMS B rückerstattet wurde und der Bw der…
…des Insolvenz-Entgelt-Fonds besorgende IEF-Service GmbH, einer solchen Einstufung nicht entgegensteht, Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 sind (vgl. auch Hofstätter/Reichel, a.a.O., § 25, Tz 4). Der Bw. wendet sich gegen die steuerliche Erfassung des Insolvenz…
…BGBl. Nr. 400/1988, stellt das Insolvenz-Entgelt, das durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) dar. - Zum Wiederaufnahmsbescheid: Neu hervorgekommene Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung…
…Jänner 2010 hat die Insolvenz Entgelt Fonds Service GmbH dem auf Grund der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Firma B.GmbH am 12. Mai 2009 gestellten Antrag des M.F. stattgegeben und ihm Insolvenz- Entgelt im begehrten Gesamtbetrag von 6.535,00 €…
…16. Juli 2010 gekündigt worden sei und dass der in der Gehaltsabrechnung Juli 2010 angeführte Betrag von netto € 5.252,17 nicht ausbezahlt worden sei. Das Einkommen aus dem Insolvenz Entgelt Fonds sei nicht nochmals steuerpflichtig. Der ehemalige Arbeitgeber hätte alle Abgaben abgezogen. Der…
…u.a. Aufwendungen für Personenversicherungen, Kosten für Wohnraumschaffung/-sanierung und Krankheitskosten geltend machte. Das Finanzamt legte der Berechnung der Einkommensteuer auf Grund der übermittelten Lohnzettel folgende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu Grunde: | Insolvenz-Entgelt-Fonds | € 6. 486,73 | G. AG vor…
…die seitens der xy GmbH der Behörde gemeldeten steuerpflichtigen Bezüge in Höhe von € 7.242,03 nicht bekommen habe. Gegenständlichem Schreiben legte der Bw. einen Bescheid des Insolvenz-Entgelt-Fonds vom x.x.xx, ein Schreiben der P Rechtsanwälte GmbH (mit welchem der Bw…
…für die Berechnung der Einkommensteuer. Gemäß § 25 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG zählt das Insolvenz-Entgelt, das durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds ausgezahlt wird, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Gemäß § 67 Abs. 8 lit. g EStG sind Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren…
…unerwartet und unvorbereitet gekommen wäre. Die Ursache wäre gewesen, dass er im Jahr 2008 vom Insolvenz-Entgelt-Fonds die aus dem Jahr 2005 strittigen Bezüge erhalten hätte und bei diesen nur 15 % Lohnsteuer einbehalten worden wären. Diese Bezüge hätte der Bw. vollständig in sein neugegründetes…
…den Bericht vom 6.4.2011 verwiesen. Demnach ergibt sich für über den Insolvenz-Entgelt-Fonds für D ausgezahlte Bezüge eine Lohnsteuer in Höhe von € 3.825,05. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Masseverwalterin vor, dass die Lohnsteuer für den Zeitraum 1…
…erfolgte zunächst erklärungsgemäß (Einkommensteuerbescheid vom 28. September 2009). Nach Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels erging nach Wiederaufnahme des Verfahrens ein (neuer) Einkommensteuerbescheid 2008 (Ausfertigungsdatum 28. Mai 2010). In diesem Einkommensteuerbescheid wurden alle Zahlungen der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH (laufendes Entgelt, Weihnachtsremuneration, Urlaubsersatzleistung, Kündigungsentschädigungen etc.) erfasst.…
…den der Bw. in dieser Angelegenheit mehrmals befragt habe, habe ihm versichert, die Zahlungen des Insolvenz-Entgelt-Fonds seien Nettobeträge und daher nicht mehr zu versteuern. Auch seien die Löhne der A-KEG vom 1. Dezember 2005 bis zum 31. Juli 2007 nur teilweise und…