…VwGH 2009/17/0250 vom 17.02.2010) ist nämlich die genannte Mitteilungsverpflichtung des Krankenversicherungsträgers nicht in der Weise mit der Rückzahlungsverpflichtung der in § 18 KBGG genannten Personen verknüpft, dass letztere wegfiele, wenn der Informationspflicht nicht nachgekommen wird. Die Verpflichtung zur Rückzahlung des ZKBG nach …
…Zur Informationspflicht führte das FA an, dass der Krankenversicherungsträger den zur Rückzahlung nach § 18 KBGG verpflichteten Elternteil nicht nur von der Gewährung des Zuschusses sondern auch von der Einstellung oder der Rückforderung des Zuschusses zu verständigen habe. Dem BW sei zuzugestehen, dass den Akten des…
…auszugehen, dass der Krankenversicherungsträger seiner gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen ist. In weiterer Folge stellte der Bw. eine Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte darin wie folgt: Die GKK habe ihn über die Rückzahlungsverpflichtung entgegen der Annahme des Finanzamtes nicht informiert…
…€ erfolgte damit zu Recht. Zum Einwand des Bw., er sei von der Rückzahlungsverpflichtung nicht informiertworden, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach das Gesetz zwischen der Pflicht zur Rückzahlung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG und der Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers gemäß …
… 18 Abs. 1 Z 1 KBGG zur Rückzahlung des an die Kindesmutter ausbezahlten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet. Zum Erkenntnis vom 17.2.2010, 2009/17/0250, führt der VwGH im Rechtssatz aus: "Aus der jeweiligen unbedingten Verpflichtung, einerseits für den Krankenversicherungsträger, die Mitteilung zu erstatten…
…2004 keine Relevanz. - Zum Einwand des Bw., dass er keine Mitteilung gemäß § 16 KBGG erhalten habe, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach das Gesetz zwischen der Pflicht zur Rückzahlung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG und der Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers gemäß …
…ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesetz zwischen der Pflicht zur Rückzahlung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG und der Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers gemäß § 16 KBGG keine Verknüpfung vorsieht (VwGH 17.2.2010, 2009/17/0250). Den zuständigen Krankenversicherungsträger trifft gemäß §…
… 18 Abs. 1 Z 1 KBGG zur Rückzahlung des an die Kindesmutter ausbezahlten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Erkenntnis vom 17.2.2010, 2009/17/0250 wie folgt aus: "Aus der jeweiligen unbedingten Verpflichtung, einerseits für den Krankenversicherungsträger, die Mitteilung zu…
…daher nur unwesentlich verändert habe. Im übrigen sei er ohnehin seiner Unterhaltspflicht in voller Höhe nachgekommen. Der Unabhängige Finanzsenat holte telefonisch beim zuständigen Krankenversicherungsträger die Auskunft ein, dass die Kindesmutter am 7. Mai 2003 einen Antrag auf Gewährung des Zuschusses stellte, welcher am selben Tag…
…1 KBGG, ob ein Elternteil des Kindes einen Zuschuss gemäß § 9 Abs. 1 KBGG erhalten hat. Auch knüpft die Tatbestandsvoraussetzung für eine Rückzahlungsverpflichtung des anderen Elternteiles nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG nicht an eine Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers an. Die Rückzahlungsverpflichtung…
…1 KBGG, ob ein Elternteil des Kindes einen Zuschuss gemäß § 9 Abs. 1 KBGG erhalten hat. Auch knüpft die Tatbestandsvoraussetzung für eine Rückzahlungsverpflichtung des anderen Elternteiles nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG nicht an eine Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers an. Die Rückzahlungsverpflichtung…
…daher zu Recht. Zum Einwand des Bw., dass er keine Mitteilung gemäß § 16 KBGG erhalten habe, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach das Gesetz zwischen der Pflicht zur Rückzahlung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG und der Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers gemäß …
…war daher zulässig. Zum Einwand des Bw., dass er keine Mitteilung gemäß § 16 KBGG erhalten habe, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach das Gesetz zwischen der Pflicht zur Rückzahlung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG und der Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers gemäß …
…er darüber weder von der KM, noch vom Finanzamt verständig worden sei. Im Gesetz ist weder eine Informationspflicht des die Zuschüsse beziehenden Elternteiles, noch eine solche des Finanzamtes gegenüber dem zur Rückzahlung verpflichteten anderen Elternteil geregelt. Allerdings ist der zuständige Krankenversicherungsträger gem. § 16 KBGG verpflichtet…
…Mitteilung vom zuständigen Krankenversicherungsträger erhalten hat oder nicht, weil die Bestimmung des § 18 KBGG die Rückzahlungsverpflichtung nicht von der im § 16 leg.cit. vorgesehenen Verständigungspflicht abhängig macht. Dem Berufungseinwand, es liege ein klares Versehen der WGKK vor (gemeint offensichtlich eine Verletzung der Informationspflicht) und sollte…
…offener Frist Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass gemäß § 16 KBGG der zuständige Krankenversicherungsträger den zahlungspflichtigen Elternteil von der Gewährung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld zu verständigen habe. Der BW sei jedoch überhaupt nicht informiert worden, dass Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld an die Kindesmutter ausbezahlt…
…oder 3 KBGG alleine zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet sei. Gegen diesen Bescheid erhob der BW binnen offener Frist Berufung und führte im Wesentlichen aus, dass gemäß § 16 KBGG der zuständige Krankenversicherungsträger den zahlungspflichtigen Elternteil von der Gewährung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld zu verständigen habe…
… 18 Abs. 1 Z 1 KBGG zur Rückzahlung des an die Kindesmutter ausbezahlten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet. Zum Erkenntnis vom 17.2.2010, 2009/17/0250, führt der VwGH im Rechtssatz aus: " Aus der jeweiligen unbedingten Verpflichtung, einerseits für den Krankenversicherungsträger, die Mitteilung zu erstatten…
…Eine Einflussnahme der Kindesmutter ist somit ausgeschlossen. Weiters ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach das Gesetz zwischen der Pflicht zur Rückzahlung gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG und der Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers gemäß § 16 KBGG keine Verknüpfung vorsieht (VwGH 17.02…
…und der Informationspflicht des Krankenversicherungsträgers gemäß § 16 KBGG keine Verknüpfung vorsieht (VwGH 17.2.2010, 2009/17/0250). Die Rückzahlungspflicht entsteht also unabhängig davon, ob dem Verpflichteten eine Information über die Auszahlung des Zuschusses zugekommen ist. Ebenso wenig ist im Fall der Auszahlung des Zuschusses…