…Installation Globales IT-System (Vertrieb Ersatzteile), Auftraggeber: X. AG, Stuttgart : Komplexe EDV Gesamtlösung (SAP, I2, Dview Einführung) für den globalen Vertrieb Ersatzteile mit den Bereichen: Distributionslogistik (Inbound/Outbound), Lager-Logistik, Bestandsplanung und Disposition, Preisgestaltung und Finanzabwicklung für die Pilotstandorte in den USA. A. war beauftragt…
…einem anderen Mitgliedstaat) Niederlassungsfreiheit. Weiters wird zwischen Inbound-Fällen (Besteuerung im Aufnahmestaat) und Outbound-Fällen (Besteuerung im Herkunftsstaat) unterschieden. Der UFS hat sich bereits in mehreren Entscheidungen mit der gegenständlichen Frage beschäftigt und ist zusammen gefasst zu folgendem Ergebnis gekommen (sh. UFS 7.07.2009…
…worden. Der Bw. sei als Geschäftsführer der X GmbH im Jahr 2008 hauptsächlich mit dem Aufbau einer europäisch-asiatisch-europäischen Beratungsschiene (Inbound-Outbound Geschäfte) und der Errichtung von Business- und Kompetenzzentren in Asien beschäftigt gewesen. Dies habe die intensive Bearbeitung des deutschen Wirtschaftsraumes vorausgesetzt, was…
…worden. Der Bw. sei als Geschäftsführer der C- GmbH im Jahr 2008 hauptsächlich mit dem Aufbau einer europäisch-asiatisch-europäischen Beratungsschiene (Inbound-Outbound Geschäfte) und der Errichtung von Business- und Kompetenzzentren in Asien beschäftigt gewesen. Dies habe die intensive Bearbeitung des deutschen Wirtschaftsraumes vorausgesetzt, was…
…einem anderen Mitgliedstaat) Niederlassungsfreiheit. Weiters zwischen Inbound-Fällen (Besteuerung im Aufnahmestaat) und Outbound-Fällen (Besteuerung im Herkunftsstaat). (c) Diskriminierung und allgemeines Beschränkungsverbot: Die Prüfung der Niederlassungsfreiheit erstreckt sich sowohl auf Diskriminierungen (Gleichheitsrechte) als auch auf sogenannte Beschränkungsverbote (Freiheitsrechte). (1) Diskriminierung: a. Allgemeines: Zu den primärrechtlichen…
…einem anderen Mitgliedstaat) Niederlassungsfreiheit. Weiters zwischen Inbound-Fällen (Besteuerung im Aufnahmestaat) und Outbound-Fällen (Besteuerung im Herkunftsstaat). (c) Diskriminierung und allgemeines Beschränkungsverbot: Die Prüfung der Niederlassungsfreiheit erstreckt sich sowohl auf Diskriminierungen (Gleichheitsrechte) als auch auf sogenante Beschränkungsverbote (Freiheitsrechte). (1) Diskriminierung: a. Allgemeines: Zu den primärrechtlichen…
…werden, dass sich die beiden Vorgänge mengenmäßig decken. Durch die Gegenüberstellung der Inbounds mit den jeweiligen Outbounds könne gezeigt werden, dass sich die Inbounds aus Drittländern mengenmäßig gegenüber den Outbounds für Drittländer (außerhalb der EU-Zollgemeinschaft) decken. Aus den Fakturen und den Ausgangsbescheinigungen ergebe sich…
…werden, dass sich die beiden Vorgänge mengenmäßig decken. Durch die Gegenüberstellung der Inbounds mit den jeweiligen Outbounds könne gezeigt werden, dass sich die Inbounds aus Drittländern mengenmäßig gegenüber den Outbounds für Drittländer (außerhalb der EU-Zollgemeinschaft) decken. Aus den Fakturen und den Ausgangsbescheinigungen ergebe sich…