UFSW RV/0729-W/09Bei Fehlen eines Nachweises für die Ursächlichkeit der Kosten für a) ein Appartement in einem Seniorenwohnheim, b) ein Bett, c) die Fußpflege, jeweils in einer Krankheit waren diese Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinn des § 34 Abs. 1 EStG 1988 anzuerkennen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009 …ergänzt die eigene Fußpflege und ist medizinisch nicht notwendig.
Im Gegensatz zu jener Fußpflege, bei der im Wesentlichen die Zehennägel gekürzt und die Hornhaut an den Füßen sowie die Hornschwielen namens Hühneraugen entfernt werden, umfasst die medizinische Fußpflege (= Podiologie) auch direkte Behandlungen der Füße…