…S... Bau GmbH, rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrage von € 14.000,00 zuzüglich Verzugszinsen seit 31.10.2006 binnen 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen zu bezahlen. (Bescheid vom 16.10.2006). Im November 2006 teilte der Rechtsvertreter des Bw…
…die Gesellschafter-Geschäftsführer überwälzt werden, dass allfällige Verluste der GmbH (die laut Vertragsgestaltung an die Gesellschafter-Geschäftsführer fakturiert werden sollten und von diesen ausgeglichen werden sollten) bei den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern steuermindernd (nämlich als Betriebsausgaben) geltend gemacht werden sollten. Aus der Sicht des Geschäftsführers sind…
…die Gesellschafter-Geschäftsführer überwälzt werden, dass allfällige Verluste der GmbH (die laut Vertragsgestaltung an die Gesellschafter-Geschäftsführer fakturiert werden sollten und von diesen ausgeglichen werden sollten) bei den beiden Gesellschafter-Geschäftsführern steuermindernd (nämlich als Betriebsausgaben) geltend gemacht werden sollten. Aus der Sicht des Geschäftsführers sind…
…Selbstkontrahieren bei der Einmann-GmbH durch den. einzigen Geschäftsführer vor dem EU-GesRÄG, BGBl. 1 304/1996, zivilrechtlich unzulässig und unwirksam gewesen und seit dem Inkrafttreten der mit dem EU-GesRÄG (mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1996) eingeführten Abs. 5 und 6 des § 18 GmbHG…
…Eintragungen im Firmenbuch im Berufungszeitraum sowohl bei der Bw. als auch bei ihrer Gesellschafterin C. als Geschäftsführer angeführt. Die für Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze gelten u.a. auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und deren Gesellschafter-Geschäftsführer (VwGH vom 13…
…Bezüge des Geschäftsführers nach der vor dem Erkenntnis des verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes bestehenden Rechtsprechung nicht als dienstgeberabgabebeitragspflichtig zu sehen waren. Es entspreche nicht der Rechtsauslegung der Bw., dass alleine das längerfristige Tätigwerden für einen Auftraggeber "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" erfülle. Selbst bei Vorliegen…
…Die Normalarbeitszeit des Gesellschafter-Geschäftsführers betrage zwischen 60 und 65 Stunden; auch an Sonn- und Feiertagen würde er regelmäßig in seinen Büroräumlichkeiten in Lichendorf 136 arbeiten. Auch eine Abfertigung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall würden dem Geschäftsführer nicht zustehen. Auf Grund der räumlichen Trennung Handelsbetrieb und…
…Geschäftsführertätigkeit des Geschäftsführers der Bw.. Würden solche Leistungen an Dritte, die nicht Gesellschafter sind, vergeben werden, könnte ein Honorar rechtmäßig gezahlt werden und ein Dienstgeberbeitrag wäre durch die Bw. nicht zu entrichten. Es sei unzulässig, die vorliegende Situation rechtlich anders zu beurteilen, nur weil der…
…Merkmale bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des VwGH; auf die Zusammenfassung in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 22 Anm. 139 ff, darf verwiesen werden. Mit Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. 11. 2004, 2003/13/0018, hat der…
…der Höhe der Beteiligung (dabei ist es ausreichend, dass Beschlüsse gegen den Willen des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht möglich sind; somit ab einer Beteiligung von 50%, vgl. VwGH 25.4.1990, 89/09/0146) fehlt, in unterschiedlichster Ausprägung gegeben sein kann. Selbst bei vollständigem Fehlen der…
…Auf ein Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder gar auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft kommt es nicht an (vgl. VwGH 31.3.2003, 2003/14/0023, mit weiteren Nachweisen). Auf die besonderen Schwierigkeiten der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes, die sich bei den in Rede…
…die Bw für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers (Ges-Gf) DB und DZ zu entrichten hat, weil diese Bezüge zu Einkünften iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 führen. Herr A ist seit 15. Februar 1996 Geschäftsführer (Gf) der Bw und hält laut Firmenbuchauszug…
…da bei der Bw. einer GesmbH eine Dienstgeberzuschlagspflicht nicht vorliegt). Gegen diese Bescheide wurde innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und wie folgt ausgeführt: "Festsetzung Dienstgeberbeitrag für 2003 und 2004 Die Abrechnungen des Geschäftsführers wurden nach geleisteten Stunden vorgenommen, der Geschäftsführer (GF) muss…
…ein Unternehmerrisiko des Geschäftsführers. Die Rechtsordnung billigt der Bw als GmbH eigene Rechtspersönlichkeit zu und ermöglicht infolge des Trennungsprinzips auch steuerlich wirksame Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft. Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist solcherart nicht für den eigenen Betrieb, sondern für den der Kapitalgesellschaft und…
…2000 S 17.572,00 ausmachen. Der Senat hat erwogen: Strittig waren I.) die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer für diese Kapitalgesellschaft, wobei er von dieser keinerlei Einnahmen bezog. II.) Damit zusammenhängende Vorsteuern hinsichtlich des Jahres 2000 und III.) Steuerberatungskosten…
…seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der Thermenhotel X. GmbH, an der er zu 51 % beteiligt ist, erklärten Gewinn aus selbständiger Arbeit um den Betrag von € 756,00 erhöht, da der fiktive Ansatz des Vorsteuerpauschales in Höhe von 1,8 % bei einer nichtunternehmerischen Tätigkeit nicht…
…Man könne die Tätigkeit des Geschäftsführers daher mit jener eines Rechtsanwaltes vergleichen, welcher im Rahmen seiner Rechtsanwaltskanzlei als Masseverwalter für ein insolventes Unternehmen tätig werde. Von einer klar erkennbaren Eingliederung in den Organismus der Gesellschaft könne bei dieser Gestaltung jedenfalls mit Sicherheit nicht gesprochen werden…
…die Dauer eines Jahres einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren. Hinsichtlich der Qualifizierung der Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers komme es nach der höchstgerichtlichen Judikatur auf das Überwiegen der entsprechenden Merkmale an. Wie schlüssig nachgewiesen worden sei, würden eindeutig die Merkmale für eine Selbständige Tätigkeit des K. überwiegen…
…disziplinäre Verantwortlichkeit des Geschäftsführers bestünde, keine regelmäßig gleich bleibenden Bezüge, sondern vom laufenden Geschäftsverlauf abhängige und vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft beeinflusste Zahlungen ausbezahlt werden würden es kein Urlaubs-und Weihnachtsgeld und keine Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingter Abwesenheit gäbe die Vertreterbefugnis fehle die Gesellschafter die Beiträge…
…Bei Einbeziehung der Handelsvertreterprovisionen in die Beitragsgrundlage des DB und DZ käme es daher zu einer Doppelbelastung mit diesen Abgaben. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsverfahren ist die Frage strittig, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte…