…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs 1 angehört. Nach § 2 Abs 4 WKG müssen Unternehmungen…
…die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs 1 angehört. Gemäß § 2 Abs 4 WKG müssen Unternehmungen…
…die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs 1 angehört. Gemäß § 2 Abs 4 WKG müssen Unternehmungen…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…bisher keine unternehmerischen Tätigkeiten ausgeübt habe und eine reine Holdinggesellschaft darstelle. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Bp und setzte mit Bescheid vom 25.3.2008 die Umsatzsteuer für den geprüften Zeitraum 10-12/2007 mit Null fest. Mit weiterem Bescheid vom 23.6.2008…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…
…jedenfalls Unternehmungen, die der Gewerbeordnung unterliegen sowie insbesondere solche, die in der Anlage zu diesem Gesetz angeführt sind. Gemäß § 2 Abs. 3 WKG sind Mitglieder auch alle im Firmenbuch eingetragenen Holdinggesellschaften, soweit ihnen zumindest ein Mitglied gemäß Abs. 1 angehört. Gemäß § 2 Abs. 4 WKG…