…Artikel 6 der Richtlinie 83/183/EWG regeln genau, wie der gewöhnliche Wohnsitz in Fällen zu bestimmen ist, in denen eine Person vorübergehend oder ständig in einem anderen als ihrem Herkunftsmitgliedstaat lebt (vgl. Erläuternde Mitteilung der Kommission vom 14.2.2007, SEK/2007/0169 endg.…
…I-1831, Randnr. 14)" (Randnr. 39). "Dem Herkunftsmitgliedstaat steht es jedoch nach wie vor frei, Bedingungen und Höhe der Besteuerung der verschiedenen Niederlassungsformen von im Ausland tätigen inländischen Gesellschaften festzulegen, soweit er ihnen eine Behandlung gewährt, die gegenüber vergleichbaren inländischen Niederlassungen nicht diskriminierend ist (Urteil…
…die Niederlassung gemäß Abs. 1 sind: 1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, 2. die aufrechte Berechtigung in ihrem Herkunftsmitgliedstaat einen Wirtschaftstreuhandberuf auszuüben, 3. das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 8 Abs. 1, …
…entschieden hat, schreibt das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten nicht vor, dafür zu sorgen, dass in ihrem Herkunftsmitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte ausländische Einrichtungen im Inland automatisch die gleiche Anerkennung erhalten. Die Mitgliedstaaten verfügen insoweit über ein Ermessen, das sie im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht ausüben müssen. Unter…
…damit den freien Zuzug von EU-Gesellschaften. c. Zusammengefasst gelten damit als Fälle der Ungleichbehandlung (Diskriminierung) sowohl die Blockierung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit (Inländergleichbehandlung) als auch die Benachteiligung des Inländers durch seinen Herkunftsmitgliedstaat (Inländerdiskriminierung). (2) Allgemeines Beschränkungsverbot: a. Während die Prüfung der gleichheitsrechtlichen Komponente auf Diskriminierungen (offene…
…damit den freien Zuzug von EU-Gesellschaften. c. Zusammengefasst gelten damit als Fälle der Ungleichbehandlung (Diskriminierung) sowohl die Blockierung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit (Inländergleichbehandlung) als auch die Benachteiligung des Inländers durch seinen Herkunftsmitgliedstaat (Inländerdiskriminierung). (2) Allgemeines Beschränkungsverbot: a. Während die Prüfung der gleichheitsrechtlichen Komponente auf Diskriminierungen (offene…
…die in einem früheren Steuerzeitraum im Herkunftsmitgliedstaat entstandenen Verluste zu übertragen, beschränkt, wenn sie in demselben Steuerzeitraum in einem anderen Mitgliedstaat durch eine feste Betriebsstätte Gewinne erzielt haben. Die Verrechnung dieser Verluste wäre hingegen möglich, wenn sich die Betriebsstätten dieser Gesellschaften ausschließlich im Herkunftsmitgliedstaat befänden…
…Andersson), es sei denn ein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Grundrechte ergibt sich in Bezug auf die gegenwärtige Rechtsstellung, die sich ihrerseits aus Vorgängen in der Vergangenheit ergibt, die dem Recht des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats unterliegen (vgl. zB EuGH 30.11.2000, Rs C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund…
…Andersson), es sei denn ein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Grundrechte ergibt sich in Bezug auf die gegenwärtige Rechtsstellung, die sich ihrerseits aus Vorgängen in der Vergangenheit ergibt, die dem Recht des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats unterliegen (vgl. zB EuGH 30.11.2000, Rs C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund…
…Andersson), es sei denn ein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Grundrechte ergibt sich in Bezug auf die gegenwärtige Rechtsstellung, die sich ihrerseits aus Vorgängen in der Vergangenheit ergibt, die dem Recht des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats unterliegen (vgl. zB EuGH 30.11.2000, Rs C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund…
…Andersson), es sei denn ein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Grundrechte ergibt sich in Bezug auf die gegenwärtige Rechtsstellung, die sich ihrerseits aus Vorgängen in der Vergangenheit ergibt, die dem Recht des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats unterliegen (vgl. zB EuGH 30.11.2000, Rs C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund…
…Andersson), es sei denn ein Verstoß gegen gemeinschaftsrechtliche Grundrechte ergibt sich in Bezug auf die gegenwärtige Rechtsstellung, die sich ihrerseits aus Vorgängen in der Vergangenheit ergibt, die dem Recht des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats unterliegen (vgl. zB EuGH 30.11.2000, Rs C-195/98, Österreichischer Gewerkschaftsbund…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, in G, vertreten durch WT, vom 3. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3. April 2008 betreffend Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…