…definiert, weshalb auf die Verkehrsauffassung abzustellen ist. Demnach gilt als Thermalbehandlung die medizinische Nutzung der Wärme oder allgemeiner von Temperaturänderungen zu therapeutischen Zwecken. Dazu gehören die Verabreichung von Thermalbädern, Dampf- und Heißluftbädern, aber wohl auch von Kneipbädern und ferner der "normale" Saunabetrieb (vgl. Ruppe, UStG³…
…Verkehrsauffassung abzustellen. Thermalbehandlung ist danach die medizinische Nutzung der Wärme oder allgemeiner von Temperaturänderungen zu therapeutischen Zwecken. Dazu gehört die Verabreichung von Thermalbädern, Dampf - und Heißluftbädern, aber wohl auch von Kneippbädern, ferner der Saunabetrieb. Keine "normale" Saunabenützung liegt - so Berger - Bürgler - Kanduth-Kristen - Wakounig, UStG…