…u. 2.3 des Abtretungsanbotes wurde die Haftungsleistung ausdrücklich genannt. Das Finanzamt erhob für diesen Erwerb von Geschäftsanteilen mit dem bekämpften Bescheid Börsenumsatzsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 4,629.861,17 in Höhe von S 115.747,00. Im Berufungsverfahren wird dagegen vorgebracht…
…u. 2.3 des Abtretungsanbotes wurde die Haftungsleistung ausdrücklich genannt. Das Finanzamt erhob für diesen Erwerb von Geschäftsanteilen mit dem bekämpften Bescheid Börsenumsatzsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 500.001,00 in Höhe von S 12.502,00. Im Berufungsverfahren wird dagegen vorgebracht, der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 15. Mai 1996 der Bw., vertreten durch den Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien regGenmbH, in 1020 Wien, Hammer-Purgstall-Gasse 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 15. April 1996 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr…
…aber keiner Leistung der Versicherung an ihn. Zumal auch in diesem Punkt wieder keinerlei Äquivalenz zwischen Beitragsleistung und Haftungsfreistellung hergestellt werden kann, ist doch die mögliche spätere Höhe der Haftungsleistung des Dienstgebers in keiner Weise absehbar (zur fehlenden Äquivalenz s Fabschitz, aaO, Fitz Fn 51)…
…aber keiner Leistung der Versicherung an ihn. Zumal auch in diesem Punkt wieder keinerlei Äquivalenz zwischen Beitragsleistung und Haftungsfreistellung hergestellt werden kann, ist doch die mögliche spätere Höhe der Haftungsleistung des Dienstgebers in keiner Weise absehbar (zur fehlenden Äquivalenz s Fabschitz, aaO, Fitz Fn 51)…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die KPMG Alpen - Treuhand Gesellschaft m. b. H., gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Energieabgabenvergütung 1996, 1997, 1998 und 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Amtspartei, vom 12. September 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…aber keiner Leistung der Versicherung an ihn. Zumal auch in diesem Punkt wieder keinerlei Äquivalenz zwischen Beitragsleistung und Haftungsfreistellung hergestellt werden kann, ist doch die mögliche spätere Höhe der Haftungsleistung des Dienstgebers in keiner Weise absehbar (zur fehlenden Äquivalenz s Fabschitz, aaO, Fitz Fn 51)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F, vom 2. Jänner 2007 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 4. Dezember 2006 zu StNr. 000/0000, mit dem der Berufungswerber gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Fa. KPMG AlpenTH GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung für die Jahre 1996 bis 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RK, vertreten durch B-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 42…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 23. Jänner 2008 über die Berufung des Bw., vertreten durch BDO Auxilia Treuhand GmbH, 1010 Wien, Kohlmarkt 8-10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Hofrat Dr. Gerhard Felmer, ErfNr., StNr., betreffend Haftungsbescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.Z, Geschäftsführerin, geboren am 6. J 1971, I, H.Str 131, vertreten durch Dr. MB, Rechtsanwalt, H, P.Str. 22/7, vom 4. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes M, vertreten durch HR Mag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 5. Jänner 1996 der Bw., vertreten durch den Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien regGenmbH, in 1020 Wien, Hammer-Purgstall-Gasse 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 6. Dezember 1995 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.B., Wien, vom 27. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23. Februar 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO nach der am 6. September 2010 in 1030…
Zur beantragten Einvernahme des Rechtsvertreters wurde ebenfalls bereits im Vorhalt vom 5.9.2007 darauf hingewiesen, dass es diesem freisteht, in der Stellungnahme weiteres Sachvorbringen zu erstatten. Alle Eingaben im gegenständlichen Verfahren wurden vom einschreitenden Rechtsvertreter verfasst. Insoweit in der Vorhaltsbeantwortung vom 3.10.2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 2. Juni 1997 der Bw., vertreten durch den Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien regGenmbH, in 1020 Wien, Hammer-Purgstall-Gasse 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten vom 14. April 1997 betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. A.H., vertreten durch Dr. Andreas Ceconi, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungvom 29. November 1996 der Bw., vertreten durch den Raiffeisen-Revisionsverband Niederösterreich-Wien regGenmbH, in 1020 Wien, Hammer-Purgstall-Gasse 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 10. Oktober 1996 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Michael Günther, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Seilerstätte 17, vom 23. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. September 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO…