…unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. Mai 2007 wurde die Arbeitnehmerveranlagung der Bw (in der Folge: Bw) für das Jahr 2006 erklärungsgemäß durchgeführt. Dabei wurden neben einer Pension Sitzungsgelder für die Ausübung einer Gemeinderatstätigkeit in Höhe von € 106,72, das Werbungskostenpauschale gemäß § 16 Abs…
…Juli 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall die…
…Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw…
…ihm diese Werbungskosten zustehen. Laut Lohnzettel der Marktgemeinde G. bezog der Bw. diesbezügliche Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1.157,76 € (für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2002). Aus einem weiteren Dienstverhältnis bei der Raiffeisenbank G. bezog der Bw. Einkünfte im Ausmaß…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. bezog im streitgegenständlichen Jahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Beamter Bezüge als Politiker von der Gemeinde A in Höhe von 174,60 €, die gemäß …
…100,- enthalten, die in der Berufungsentscheidung nicht anerkannt wurden. Der in der Berufungsentscheidung angeführte AfA Betrag in Höhe von S 2.783,- ist noch als Aufwand abzuziehen. Die sonstigen Einkünfte betragen somit S 32.712,-." Das Finanzamt erließ eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung. Nicht anerkannt wurden…
Schließlich ist für das fortgesetzte Verfahren zu bemerken, dass grundsätzlich Werbungskosten auch im Schätzungsweg ermittelt werden können. Dies setzt aber - § 184 Abs. 1 BAO erster Satz - voraus, dass die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, wobei sich die Schätzung nur…
…Jahr Einnahmen in Höhe von 3.583,80 Euro. An Werbungskosten machte er im erstinstanzlichen Verfahren Aufwendungen und Ausgaben in der Gesamthöhe von 3.616,72 Euro geltend. Das Finanzamt zog mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid nur Aufwendungen und Ausgaben in Höhe von 1.778…
…9.711,15 € | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer (Nachforderung) | 1.042,49 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und der Höhe der Abgabe sind dem als Anlage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erhielt im Jahr 2003…
…abzuziehen ist, konnten nicht berücksichtigt werden, da sie den Selbstbehalt in Höhe von 4.060,89 € nicht übersteigen. Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften können höchstens im Ausmaß von 100 € als Sonderausgabe berücksichtigt werden (§ 18 Abs.1 Z.5 EStG 1988). Gemäß §…
…2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe bzw. dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe…
…März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist…
…Graz-Umgebung vom 28. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Dieses bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber, der im Jahr…
…entschieden: Die Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 3. Dezember 1996 teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid insoweit abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgaben bleiben gegenüber der Berufungsvorentscheidung vom 3. Dezember 1996 unverändert und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. …
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In seinem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. A, vom 2. Oktober 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. September 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…entschieden: Der Berufung wird teilweise Statt gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Mit…
…Sorgfalt für dieses Beweismittel walten ließ. Wenn das Finanzamt in diesem Zusammenhang lediglich die zu Unrecht geltend gemachten Fahrten während seiner Brüsselreise samt Diäten und weitere strittige Fahrtspesen in Höhe von € 364,19 nicht als Werbungskosten anerkannt hat, kann sich der Berufungswerber nicht als…
…| | | anrechenbare Lohnsteuer | - 4.411,21 € | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer bisher laut angefochtenem Bescheid | 4.748,11 € 4.688,05 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgaben sind den als Anlage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen…
…vor und ersuchte unter anderem ihrer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 stattzugeben. Das Finanzamt änderte den Bescheid vom 5. Jänner 2012 mittels Berufungsvorentscheidung insofern ab, als es nunmehr Werbungskosten in Höhe von € 3.956,69 anerkannte. Die geltend gemachten Aufwendungen für Arbeitszimmer, Personenversicherungen, Rechtsanwaltskosten…