Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., L., vertreten durch Mag. Harald & Sonja Schitter, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 5541 Altenmarkt im Pongau, Stampfergasse 437, vom 24. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 16. November 2004 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Miteigentumsgemeinschaft, F., vertreten durch Dr. Florian Schwendenwein, Steuerberatungskanzlei, 8010 Graz, Leonhardstraße 51, vom 31. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 26. und 27. September 2007 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2004…
…2 UStG einen Umsatz, der nach obiger Bestimmung steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln. Der Bw. hat auf die Steuerfreiheit der Grundstücksvermietung verzichtet und diese Option nicht widerrufen. Die Vermietung der gegenständlichen Gebäude gilt daher grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig. Fraglich ist jedoch, bis zu welchem Zeitpunkt eine…
…Wesentlichen die Ansicht, es liege eine Nutzungsüberlassung von Geschäftsräumen auf Grund eines Mietvertrages vor. Diese sei als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Bei dieser Vermietung des Appartementhauses handle es sich um eine unecht steuerbefreite Grundstücksvermietung iSd § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994. Gemäß …
…14. Februar 2001 das Mietentgelt jeweils um die Inflationsrate, mindestens aber um 2% pro Jahr erhöht. Der Prüfer vertrat die Ansicht, dass es sich bei der gegenständlichen Vermietung um eine unecht steuerbefreite Grundstücksvermietung im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 handelt. In…
…komplett eingerichteten Hotels an eine Betreibergesellschaft, die das Hotel zur gewerblichen Beherbergung von Gästen verwende, handle es sich um eine unecht steuerbefreite Grundstücksvermietung. Die im Zusammenhang mit der Hotelerrichtung angefallenen Vorsteuern seien auf Grund der unechten Steuerbefreiung nicht anzuerkennen. Eine Option zur Steuerpflicht sei frühestens…
…der "G und Mitbesitzer" beantragt, wobei als Beteiligte die fünf minderjährigen Kinder angeführt wurden. Bis dato wurden die Einkünfte aus der Grundstücksvermietung seit dem Jahr 2002 zu je einem Fünftel bei den minderjährigen Kindern versteuert. Mit 27. Mai 2010 wurde von Hrn. g G sen…
…Aufnahme der "G und Mitbesitzer" beantragt, wobei als Beteiligte die fünf minderjährigen Kinder angeführt wurden. Bis dato wurden die Einkünfte aus der Grundstücksvermietung seit dem Jahr 2002 zu je einem Fünftel bei den minderjährigen Kindern versteuert. Mit 27. Mai 2010 wurde von Hrn. gG sen…
…2007 (OZ 19 ff./2006) wurde seitens der Bw. gegen den vorangeführten Bescheid Berufung erhoben und beantragt die Grundstücksvermietung gemäß den folgenden Ausführungen und Unterlagen samt Prognoserechnung für die folgenden zehn Jahre als Einkunftsquelle anzuerkennen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. Juli 2008 (OZ 57 f./2006)…
…des EuGH das Kriterium der Ausschließlichkeit nicht erfüllt und es liege keine Vermietung und Verpachtung vor. In Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung zum Begriff der Grundstücksvermietung betone der EuGH auch in seinem Urteil, dass es eine der Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerbefreiten Grundstücksvermietung sei…
…diesem Fall hat der österreichische Gesetzgeber das EuGH-Urteil in innerstaatliches Recht umgesetzt. Demnach stellt die Verwendung eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Unternehmers keine (unecht)steuerfreie Grundstücksvermietung dar. Dem Unternehmer steht grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug (auch für den nichtunternehmerisch…
…Verlust des Vorsteuerabzuges), die Mitgliedstaaten dürfen aber Ausnahmen von dieser Befreiung vorsehen. Die Besteuerung von Grundstücksvermietungen ist somit eine Befugnis, die den Mitgliedstaaten abweichend von der allgemeinen Regel des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie eingeräumt ist. Das Recht auf Vorsteuerabzug…
…im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnung und Garagenplatz in der Gasse im erklärten und ziffernmäßig unbestritten gebliebenen Ausmaß wie folgt im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Grundstücksvermietung zu berücksichtigen: 2003: Fremdfinanzierungskosten: 7.684,64 € Übrige Werbungskosten: 3.742,06 € 2004: Fremdfinanzierungskosten:…
…diese als Überlaufparkplatz für die Kunden des angrenzenden Einkaufszentrums verwende. Die Geschäftstätigkeit der Bw. bestehe somit in der Grundstücksvermietung. Langfristig sei die Errichtung eines Einkaufszentrums geplant. In rechtlicher Hinsicht sei den Ausführungen des Bp-Berichts entgegenzuhalten, dass die A GmbH mit der Durchführung verkehrsverbessernder Maßnahmen…
…Betreuung und Aufsichtspflicht der Sammelstelle, Anzeigen bzw Behebung von Störungen. Es stehe daher die Erbringung einer Dienstleistung im Vordergrund und nicht die Grundstücksvermietung. Die Mieteinnahmen seien daher mit dem Normalsteuersatz zu versteuern. Bei der mit Bescheid vom 1. Juni 2010 erfolgten Festsetzung der Einkommensteuer 2008…
… 191 Abs. 3 lit. b BAO). Unter der Rubrik "Begründung" wurde Folgendes ausgeführt: a) Sachverhalt: Die Bw. betrieben seit 1996 eine Grundstücksvermietung in X. Laut Schreiben vom 31. Oktober 2006 betrügen die Mieteinnahmen ab 2007 jährlich € 24.000,00, die Fixkosten € 14.000…
…UStG 1994 zu qualifizieren ist (Steuersatz 10% gem. § 10 Abs. 2 Z 4 lit. b UStG 1994) und in der Zeit des Betreibervertrages als reguläre Grundstücksvermietung zu gelten hat (Option zur Steuerpflicht mit 20% gem. § 6 Abs. 1 Z 16 iVm Abs. 2 UStG 1994)…
…brauchen, u.z. eine Betriebsstättengenehmigung. Damit sei auch die Tätigkeit der GmbH als Grundstücksvermietung zu werten (mit der Konsequenz der steuerbefreiten Umsätze). Hinsichtlich der Gleichartigkeit der Leistungserbringung ist anzuführen, dass ein EKZ seine Geschäftsräume grundsätzlich an alle Branchen vermieten kann, ein Bordell nur an Prostituierte…
…für die Vermietung von Grundstücken) eigenständige Begriffe des Unionsrechts dar, die eine unionsrechtliche Definition erfordern. Das grundlegende Merkmal einer Grundstücksvermietung sieht der EuGH darin, dass der Vermieter dem Mieter auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen…
…übersieht es, dass im Jahr 1975 eben keine Betriebsverpachtung sondern vielmehr eine Betriebsveräußerung (Veräußerung des gesamten Vermögens der OHG mit Ausnahme der nicht betriebswesentlichen Betriebsliegenschaft) in Kombination mit einer Grundstücksvermietung erfolgte. Dies führte dann eben zur erwähnten Trennung in eine (Liegenschafts-)Besitzebene (OHG) und in…