…1981, B 464/78) Ein Superädifikat setzt ein (von vorneherein) zeitlich begrenztes Grundbenutzungsrecht voraus (SZ 21/57), wobei ein solches Grundbenützungsrecht idR durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundeigentümer- etwa durch Bestandvertrag- eingeräumt werden wird. Die Einräumung dieses Grundbenützungsrechtes stellt keinen grunderwerbsteuerbaren Vorgang dar. Nur…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat (Außenstelle Wien, Senat 17) hat durch den Berufungssenat in der Rechtssache der Berufungswerberin G. W., Land- und Forstwirtin, Adresse, vertreten durch Dr. Othmar Poinstingl Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberater, 3910 Zwettl, Franz Josefstraße 12, gegen das Finanzamt Waldviertel, Standort Zwettl, 3910 Zwettl, Hamerlingstraße…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der D.F., Adresse, vertreten durch RA.U, vom 9. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 31. Mai 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Ausgehend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Z., vom 30. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Dezember 2008, Erfassungsnummer zzz, betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Rechtsanwältin, 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 34/4, vom 25. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. April 2009 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der…
§ 16 Abs. 5 lit. b GebG in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, ausgelöst. Die Vornahme der Handlung ist die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen im Internet im Zusammenhang mit dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau R.H., W., vertreten durch Herrn D.Z., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Dezember 2004 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. August 2010 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 15…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
…Erwerb solcher Gebäude ist grunderwerbsteuerpflichtig. Ein Superädifikat setzt ein (von vorneherein zeitlich begrenztes) Grundbenützungsrecht voraus, wobei dieses idR durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundeigentümer - etwa durch einen Bestandvertrag - eingeräumt werden wird. Die Einräumung dieses Grundbenützungsrechtes stellt keinen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar. Nur wenn die Zustimmung…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Ulrike Stadelmann über die Berufungen der Bw, vertreten durch Reiner & Reiner Steuerberatungs GmbH, 6890 Lustenau, Schillerstraße 22, vom 15. Dezember 2009 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28. Oktober 2009 durch die Vorsitzende B und die weiteren Mitglieder W, G und M über die Berufung der P, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei H, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 4. Juli 2005, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr gemäß §33…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Rechtsanwältin, 1040 Wien, Prinz Eugen-Straße 34/4, 1040 Wien, vom 25. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. April 2009 betreffend Rechtsgebühr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, ADR, vertreten durch Dr. Martin Roch, Notar, 2320 Schwechat, Himbergerstr. 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. Juli 2008 zu ErfNr***, StNr*** betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H.H., Adresse, vertreten durch RA.X, vom 5. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30. November 2011 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
Weder als Bestandverträge im Sinne der §§ 1090 ff ABGB noch als "sonstige Verträge" im Sinn des § 33 TP 5 Abs. 1 GebG können Vereinbarungen gewertet werden, die ihrem Wesen nach einer anderen Art von Rechtsgeschäft entsprechen, das entweder einer anderen Tarifpost des § 33 GebG unterliegt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Mag. Belinda Maria Eder und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung des Bw., vertreten durch Dorda, Brugger, Jordis RA GmbH, 1010 Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch CONSULTATIO Rev. und Treuhand Steuerberatung GmbH & CoKG, Steuerberatungsgesellschaft, 1210 Wien, Holzmeistergasse 9, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8 .November 2007 betreffend Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP…