…Erk. des VwGH vom 22.12.2004, 2003/15/0058 mit weiteren Nachweisen). Nach einem Schreiben der Golf-HAK Stegersbach vom 17.2.2010 ist die Schule ein Bundesleistungszentrum und offizieller Kooperationspartner der PGA of Austria (Professional Golfers' Association of Austria = Österr. Berufsgolfverband). Die…
…11. 5. 1993, 91/14/0085 (Schihandelsschule) sowie auf die Berufungsentscheidung UFS 13. 10. 2006, RV/0542-W/04 (Golf-HAK Stegersbach) verwiesen. Den in Kopie beigeschlossenen Berufungsentscheidungen UFS 31. 8. 2009, RV/0477-L/08 (nur für den Amtsgebrauch) und UFS 15. 3. 2010…
…auswärtige Ausbildungs- bzw. Entfaltungsmöglichkeit zu finanzieren ist (z.B. der Besuch einer auswärtigen Skihandelsschule, VwGH 11.5.1993,91/14/0085 oder der Besuch einer Golf-HAK in Stegersbach, Unabhängiger Finanzsenat, RV/0120-G/09 , vom 9. 3.2010) obwohl sich dieser Schultyp im Einzugsbereich…
…im Einzugsbereich des Wohnortes des Mitbeteiligten befindlichen HAK gegeben sei. Dieses Beschwerdevorbringen ist zwar zutreffend, das Finanzamt berücksichtigt damit jedoch nicht hinreichend die Feststellung der belangten Behörde, wonach der Sohn des Mitbeteiligten durch den Besuch der Golf-HAK eine zusätzliche Ausbildung im Bereich des Golfsports…
…Berufsausbildung dar. Auch der VwGH hat in seinen Erkenntnissen VwGH 22. 11. 2012, 2010/15/0069 (zu § 34 Abs. 8 EStG 1988, Golf-HAK), VwGH 11. 5. 1993, 91/14/0085 (zu § 34 EStG 1972, Schihandelsschule) eine sportliche Ausbildung als Berufsausbildung angesehen. Im Erkenntnis VwGH…
…im Einzugsbereich des Wohnortes des Mitbeteiligten befindlichen HAK gegeben sei. Dieses Beschwerdevorbringen ist zwar zutreffend, das Finanzamt berücksichtigt damit jedoch nicht hinreichend die Feststellung der belangten Behörde, wonach der Sohn des Mitbeteiligten durch den Besuch der Golf-HAK eine zusätzliche Ausbildung im Bereich des Golfsports…
…im Einzugsbereich des Wohnortes des Mitbeteiligten befindlichen HAK gegeben sei. Dieses Beschwerdevorbringen ist zwar zutreffend, das Finanzamt berücksichtigt damit jedoch nicht hinreichend die Feststellung der belangten Behörde, wonach der Sohn des Mitbeteiligten durch den Besuch der Golf-HAK eine zusätzliche Ausbildung im Bereich des Golfsports…
…im Einzugsbereich des Wohnortes des Mitbeteiligten befindlichen HAK gegeben sei. Dieses Beschwerdevorbringen ist zwar zutreffend, das Finanzamt berücksichtigt damit jedoch nicht hinreichend die Feststellung der belangten Behörde, wonach der Sohn des Mitbeteiligten durch den Besuch der Golf-HAK eine zusätzliche Ausbildung im Bereich des Golfsports…
…im Einzugsbereich des Wohnortes des Mitbeteiligten befindlichen HAK gegeben sei. Dieses Beschwerdevorbringen ist zwar zutreffend, das Finanzamt berücksichtigt damit jedoch nicht hinreichend die Feststellung der belangten Behörde, wonach der Sohn des Mitbeteiligten durch den Besuch der Golf-HAK eine zusätzliche Ausbildung im Bereich des Golfsports…
…Einzugsbereich des Bw. liegen, überschritten. Aus ihrer Homepage (www.golfhak.at; Stand September 2006) geht hervor, dass die Schulausbildung der des österreichischen Bildungssystems entspricht. Reife - und Diplomprüfung werden angeboten, wie bei Ausbildungsmöglichkeiten anderer HAK's. Eine wesentliche Sonderform der Berufsausbildung liegt jedoch darin, dass zwar…
…dem Sohn den Besuch einer Golfhandelsakademie zu ermöglichen. Das Ausbildungsziel dieser Schule, nämlich die Ablegung der Reifeprüfung an einer HAK, hätte zwar auch an der im Einzugsbereich des Wohnortes gelegenen Handelsakademie erreicht werden können, doch wäre dort die zusätzliche Ausbildung im Bereich des Golfsports nicht…
… Beilage 10: Rechnung vom 16.7.1992 an die B. Golf Kft für Organisations- und Verwaltungsspesen (220.061,07 ATS). A.II.3. Stellungnahme der Bp Über die bisherigen Feststellungen hinaus führt die Bp in einem Aktenvermerk vom 10.6.2003 aus: Die zu Tz…