…zu ermitteln. Dieses Abfindungsguthaben errechnet sich aus dem den stillen Gesellschafter zustehenden Anteil am Unternehmenswert des Geschäftsherrn zum Zeitpunkt des Ausscheidens, wobei etwaige Gesamtreserven (stille Reserven und Firmenwert), die vor dem Zusammenschlussstichtag erwirtschaftet wurden und zum Zeitpunkt des Ausscheidens des stillen Gesellschafters noch vorhanden sind…
…weil hinsichtlich der zukünftigen Reserven alle Zusammenschlusspartner teilnehmen, sei es erforderlich, dass bereits im Zusammenschlussvertrag die vorbehaltenen Gesamtreserven betragsmäßig definiert sind. Diesem Erfordernis werde in den Zusammenschlussverträgen nicht entsprochen. Die Voraussetzungen für die Anwendung eines Lock-step-Zusammenschlusses seien nicht gegeben und es entstehe eine…
Mit dem Betrieb ist das Eigenjagdrecht verbunden. Die Jagdfläche umfasst einschließlich der Vorpachtflächen 693,70 Hektar und liegt in der Hochwildkernzone. Die Hauptwildarten sind Rot-, Reh- und Gamswild. Die Jagd wird in Eigenregie ausgeübt. Besichtigung Die Besichtigung unter Führung des Eigentümers brachte folgendes Ergebnis: Bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…
Nach Ansicht des Finanzamtes ist überdies bei unter einer auflösenden Bedingung stehenden Verbindlichkeiten generell die Bildung einer Rückstellung und nicht der Ausweis einer Verbindlichkeit geboten, weil es sich bei Verbindlichkeiten, die auflösend bedingt sind, um eine ungewisse Verbindlichkeit iS des § 198 Abs 8 Z 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AG als RNF der GM, vom 6. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 16. Juni 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Nach § 9 Abs. 3 EStG 1988 dürfen Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Ziffer 3 und 4 nicht pauschal gebildet werden. Die Bildung von derartigen Rückstellungen ist nur dann zulässig, wenn konkrete Umstände nachgewiesen werden können, nach denen im jeweiligen Einzelfall mit dem Vorliegen oder…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Körperschaftsteuer für 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Selbst das Finanzamt geht davon aus, dass die Bw. eine Beteiligung an der "A limited" erworben hat, beschränkt aber die Übertragungsmöglichkeit des von der Bw. gebildeten steuerfreien Betrages auf das (erhöhte) Nominalkapital der "A limited" zuzüglich angelaufener Kosten. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich das…