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4 Treffer1533 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1438-W/04Gemeinnützigkeit eines Vereins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.10.2006

…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist ein im Jahr 2001 gegründeter Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Strittig ist, ob er gemeinnützige Zwecke nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 34 ff BAO) verfolgt und die entsprechenden Begünstigungen in Anspruch nehmen kann. Nach …

UFSL RV/0429-L/041. Keine begünstigte Zweckverfolgung eines vorrangig wirtschaftliche Belange fördernden Vereins 2. Aufhebung und Zurückverweisung mangels Ermittlung hinsichtlich der Qualifikation von Mitgliedsbeiträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid29.04.2005Teil 1/2

…werde. Nach Übermittlung der angeführten Statuten gab das Finanzamt dem Rechtsmittelwerber gegenüber mit Schreiben vom 28. Jänner 2002 bekannt: "Da der Verein einerseits nicht gemeinnützig ist und sich andererseits unternehmerisch betätigt, kann die gewünschte Bestätigung leider nicht ausgestellt werden." In einem dem Finanzamt am 25…

UFSF RV/0169-F/11Beurteilung der Steuerfreiheit von gemeinschaftlichen Einkünften einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der zwei Vereine beteiligt sind, bereits im Einkünftefeststellungsverfahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2013

…November 2010, woraus sich ergebe, dass die Bw. sehr wohl gemeinnützig und die Dotierung einer Rücklage für Zufallsgewinne zulässig sei. Im Übrigen handle es sich bei der Bw. auch nicht um eine Personengesellschaft. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Zur Begründung…

UFSL RV/0133-L/09Gemeinnützigkeit eines Vereines, der an seine Mitglieder Pflegepersonal vermittelt und Pflegecontrolling durchführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2012Teil 1/2

…Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen ist. (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der…