…Bei der Geltendmachung von Abgabenschuldigkeiten der GesBR gegenüber deren Gesellschaftern steht es der Abgabenbehörde grundsätzlich frei, das Leistungsgebot nur an einen, einige oder an alle Gesamtschuldner zu richten. Gleichwohl liegt es im behördlichen Ermessen, in welcher Reihenfolge und welchem Umfang sie die Gesellschafter einer zivilrechtlich…
…der im Haftungsbescheid enthaltenen Abgabenschuldigkeiten. Bei Umsatzsteuern sei stets ein Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung gegenüber der Abgabenbehörde zu erbringen, ansonsten nach der Rechtsprechung zwingend schuldhafte Pflichtverletzung, die ursächlich für den Abgabenausfall maßgebend gewesen sei, abzunehmen sei. Im gesamten Haftungsverfahren sei ein derartiger Nachweis von dem Bw…
…ist. Das Nichtvorhandensein von liquiden Mitteln für eine zumindest anteilige Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten wurde durch die Bw. weder behauptet noch dargetan. Aus dem Akt ist zu ersehen, dass die laufend an das Finanzamt gemeldeten Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zu den Dienstgeberbeiträgen) auch jeweils…
…noch keine Rede von einer Haftung der einzelnen Gesellschafter gewesen, sodass sich dieser Nachlass aus dem Ausgleich auch für die Gesellschafter durchschlage. Über die Berufung wurde erwogen: Über Rechtsvorgänge, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, ist gemäß § 10 KVG bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat…
20.158,69 | DB | 12/2005 | 16.01.2006 | 5.892,72 | 23,08% | 10,04% | 13,04% | 768,41 | DZ | 12/2005 | 16.01.2006 | 550,-- | 23,08% | 10,04…
…Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht hält und sich nunmehr zur Auffassung der anspruchsbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen derart bekennt, dass Amtshandlungen nach § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung des in § 238 Abs. 1 BAO genannten Rechtes gegenüber…
…von einer Haftungsinanspruchnahme des Bw. zum Teil oder zur Gänze Abstand zu nehmen. Das für die Erhebung der Gesellschaftsteuer zuständige FAG hat erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grund eigener Erkundungen Kenntnis von den haftungsbegründenden Gesellschafterleistungen erhalten, obwohl gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen von den am Rechtsvorgang…
…der versuchten Rechtfertigung abzugsfreier Auszahlung von Arbeitslöhnen übersieht dabei, dass deren Vorteile ohnehin anderen Gläubigern z.B. das Fertigstellen von Bauvorhaben zu Gute kamen. Eine solche Vorgangsweise würde den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens diametral zuwiderlaufen. Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen…
…1 lit. a KVG für den ersten Erwerb von Gesellschaftsrechten gemäß § 2 Z 1 KVG dar. Die "unbaren Entnahmen" im Sinn des § 16 Abs. 5 Z 2 UmgrStG bewirken eine nach der Einbringung zu erfüllende Verbindlichkeit der übernehmenden GmbH gegenüber dem einbringenden Gesellschafter. Als Gegenleistung…
…von Fremdmitteln zukommt (z.B. VwGH 25.6.2007, 2007/14/0002 ). Diese Sicht gebiete der beherrschende Einfluss des Mehrheitsgesellschafters der GmbH, weil die Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt ist; andernfalls hätte es der Mehrheitsgesellschafter, der auch Gläubiger der Gesellschaft ist, in der Hand, den…
…als Schuldner aus. RH war zum Zeitpunkt der Zahlung der DM 3.031,89 nicht nur 75%-Gesellschafter sondern auch einziger Geschäftsführer der Bw. Die Zahlung war somit auf eine Willensentscheidung von RH zurückzuführen. Laut Angaben der Bw. im Schreiben an den UFS vom 22…
…verwiesen. Diese Vorschreibung war das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung und stützte sich auf Tz. 24 des Betriebsprüfungsberichtes vom 15. Mai 2002. Danach wurden die Salden auf den Verrechnungskonten der Gesellschafter zum 30. April 2000 in Höhe von 10,200.837,00 und 440.699,00…
…Da von den beiden weiteren Gesellschaftern der OEG im Haftungsweg nur ein Teil der offenen Abgabenschuld der Gesellschaft eingebracht werden konnte, wies das Finanzamt den Berufungswerber in einem Vorhalt vom 21.10.2002 darauf hin, dass bei der Gesellschaft näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von…
…dass sich eine Quote von insgesamt 23,5% bei 7-jähriger Laufzeit ergebe. Die zur Erfüllung der Quote erforderlichen monatlichen Zahlungen lägen weit über dem Existenzminimum. Schon aus diesen Gründen scheide die erfolgreiche Geltendmachung des Haftungsbescheides aus. Hätte die Behörde den Haftungsbescheid fristgerecht im Schuldenregulierungsverfahren…
…des Geschäftsführers, die die Erfüllung der erwähnten gesetzlich zwingenden Pflichten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft gewährleisten soll, diesbezüglich besonders strenge Anforderungen zu stellen (VwGH 26.1.1982, 81/14/0083, 81/14/0169). Nun hat der Bw. in seiner Berufung das Fehlen von Anhaltspunkten dafür…
…noch keine Rede von einer Haftung der einzelnen Gesellschafter gewesen, sodass sich dieser Nachlass aus dem Ausgleich auch für die Gesellschafter durchschlage. Über die Berufung wurde erwogen: Über Rechtsvorgänge, die der Gesellschaftsteuer unterliegen, ist gemäß § 10 KVG bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat…
…auf die Geltendmachung von Zinsen verzichten. Die Nichtvereinbarung von Zinsen trotz hinausgeschobener Fälligkeit der Gegenleitung stellt keinen eigenständigen Rechtsvorgang dar und bewirkt keine - vom Einbringungsvorgang abgesonderte - Stärkung des Wirtschaftspotentials der Kapitalgesellschaft. Eine vom Einbringungsvorgang gesondert gesellschaftsteuerpflichtige Leistung läge nur dann vor, wenn der Gesellschafter der…
…dem Ausscheiden des Bw. und dem Insolvenzverfahren tatsächlich zu den Rückständen geführt hätte. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Mai 2010 wurde die Berufung "als unbegründet abgewiesen" und die Haftungsschuld um die Positionen Säumniszuschläge 2005 von € 55,24 und € 59,07, die erst am 16…
…es von den Parteien nicht gewollt ist, das verdeckte Rechtsgeschäft ist, soweit es den Erfordernissen eines gültigen Rechtsgeschäftes entspricht, wirksam, denn es ist jenes Geschäft, das vom Willen der Parteien getragen ist und an das somit auch § 23 Abs 1 BAO anknüpft. Dem gegenüber liegt…
…Verflechtung, so liegt einerseits eine Ausschüttung an den gemeinsamen Gesellschafter und andererseits eine Einlage des Ausschüttungsempfängers bei der Schwestergesellschaft vor (vgl. VwGH 19.9.2007, 2006/13/0194; 30.5.1995, 91/13/0248, 0250) Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen…