UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4 § 59 Abs.3 GSpG". Auf dem Formular wird auf die gesetzliche Anordnung verwiesen, dass grundsätzlich die Abrechnung der Glücksspielabgaben elektronisch über FinanzOnline zu übermitteln, das Formular daher nur zu verwenden ist, wenn die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist. Auf Seite 1 sind die Steuernummer, der…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4 jene "Verträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird" bezeichnet wurden. Dazu gehörten "Wetten, Lotterien und andere Ausspielungen, der Hoffnungskauf, der Bodmereivertrag, Versorgungs- und Versicherungsverträge und Leibrentenverträge". (Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, Wien, 1913, 267).
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass den…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4 Der Gegenleistungsbegriff des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG deckt sich in etwa mit dem Kaufpreisbegriff der §§ 1053 ff ABGB. (VwGH 28.6.2007, 2007/16/0028; Fellner, Grunderwerbsteuer, Rz 37; Schwimann, ABGB3, 2006, zu § 1055 ABGB, Rz 1 und 5; VwGH 23.1.1976…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4 Ein Vertrag kommt gemäß allgemeinen Zivilrecht an jenem Ort zustande, an dem dem Anbieter die Zustimmung der anderen beteiligten Partei zugeht (§ 862 ABGB). Diese allgemeine Regel zum Vertragsabschluss gilt auch für Glücksspiel- und Wettverträge. (Züger/Standfest, Die Besteuerung von Wetten und Glücksspielen im Internet, ÖStZ…
UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 2/4 Unter Geolocation versteht man Verfahren, mit denen man IP-Adressen einem geografischen Ort zuordnen kann. Geolocation-Verfahren sind überall dort von Bedeutung, wo es um die Herkunft von Internetnutzern geht. Denn damit lässt sich auch ein Ausschluss von Nutzern bewerkstelligen. Wichtig wären solche Verfahren z…
UFSW RV/2387-W/07Vermietung einer Eigentumswohnung mit Verlust, keine Einkunftsquelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008Teil 1/2 Berufungsentscheidung
Der
Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr.,
vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom
31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13.
und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 3/6 Das Kartenpokerspiel ist ein zumindest zweiseitiger verbindlicher Vertrag. Das Synallagma der Spieler untereinander ist nicht in einem materiellen Leistungsaustausch begründet, sondern auf einer psychologischen Ebene angesiedelt und stellt insofern ein "loses Synallagma" dar. Im Spieler wird durch das Spielangebot die Erwartung der allfälligen Gewinnauszahlung, die…
UFSK RV/0110-K/05Einkünfte aus Patentverwertung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.06.2007 Berufungsentscheidung
Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Luggauer und die weiteren Mitglieder Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Dkfm. Walter Percher und Mag. Brigitte Moser im Beisein der Schriftführerin Zuschnig Melanie über die Berufung des D. H., 9... X, X-str., vertreten durch Klagenfurter Wirtschaftstreuhand…
UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 2/6 http://de.wikipedia.org/wiki/Olympische_Spiele, http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Olympisches_Komitee, http://de.wikipedia.org/wiki/Olympische_Sportarten, http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_vom_IOC_anerkannten_Sportarten, http://de.wikipedia.org/wiki/Sportaccord, http://de.wikipedia.org/wiki/World…
UFSW RV/4454-W/021.) "Betriebsrat(sfonds)" nur Durchlaufstation für Zahlungen des Arbeitgebers
2.) Kostümbildassistenten oder Bühnenbildassistenten können auch selbständig tätig sein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2008 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Schwarz &
Schmid Treuhand- und RevisionsgmbH, 1010 Wien, Wipplingerstraße
24-26, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom
29. Oktober 1999 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der
Lohnsteuer und Festsetzung…
UFSW RV/2078-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP17 Abs.1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 2/5 Für den UFS stellt sich konsequenterweise die Frage, ob die Hausverlosung dem Typus § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 2 GebG "Hoffnungskäufe beweglicher Sachen" entspricht. Naturgemäß weisen Loskauf als auch Hoffnungskauf Gemeinsamkeiten auf, da beides Glücksverträge sind. Nach der Kommentarmeinung Wolff in Klang III, 914…
UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein.
3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4 Der Browser sendet bei jedem Seitenaufruf Daten wie IP-Adresse, Standort und installierte Applikationen mit. Tor ist eine Software, die das über ein weltweites Netzwerk verhindern kann. FoxyProxy und NoScript sind Firefox-Erweiterungen zu dessen leichteren Konfigurierung.
8.3.2.
Backu
, Geolokalisation und Datenschutz, ITRB…
UFSW RV/2809-W/07Vorteilszuwendungen eines Vereins an die Vereinsobfrau
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2010 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2005 nach der am 18. März 2010 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden:
Den Berufungen wird teilweise…
UFSW RV/4352-W/02Dienstgeberpflicht für einen Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2005 Berufungsentscheidung
Der
unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch
Dr. Reinhardt Hopf, 1130 Wien, Eduard Kleingasse 11, gegen den Haftungs- und
Abgabenbescheid betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum
Dienstgeberbeitrag vom 4.7.2002 für den Zeitraum 1/1997-12/2001 des
Finanzamtes Wien…
UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 1/4 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid gemäß
§ 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. Mai 2009 ErfNr. xxx, StNryyy, betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren gemäß
§ 33 TP 17 Abs. 1Z. 7 lit. a GebG entschieden…
UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 1/4 Berufungsentscheidung
Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid gemäß
§ 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. September 2009 ErfNr. xxx, StNr. yyy betreffend Rechtsgebühren gemäß
§ 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG, entschieden…
UFSI RV/0500-I/10Das Kartenspiel Poker und die Spielvariante Texas Hold'em Poker unterliegen aufgrund ihrer Glücksspieleigenschaft der Rechtsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2011Teil 2/2 Im Übrigen wird in der Stellungnahme zur Berufung eingewendet, es liege eine gesetzliche Ausnahme nach § 4 GSpG vor, nachdem ohne Bankhalter gespielt werde. Gemeint ist damit die Ausnahme vom Glücksspielmonopol dann, wenn Glücksspiele nicht in Form einer Ausspielung durchgeführt werden und dabei entweder kein Bankhalter…
UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar.
2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz.
3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 3/4 Da dieselbe Frage wie die Bw. sie stellte, bereits bei den Wettgebühren Streitpunkt war, nämlich die Bedeutung der Wortfolge "Teilnahme vom Inland aus," wird in weiterer Folge für die nähere Durchleuchtung des § 57 Abs. 1 GSpG und des § 57 Abs. 2 GSpG auf die Bestimmungen…
UFSL RV/0001-L/04Liebhaberei eines Musikensembles im Bereich Jazz und Klassik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2006
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 17. November 2003 gegen
den Bescheid des Finanzamtes Wels, vertreten durch FA, vom 4. November 2003
betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden:
Der
angefochtene Bescheid wird
abgeändert.
Die
Einkommensteuer wird endgültig
festgesetzt.
Die
Bemessungsgrundlage und…