Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Rückzahlung von Kapitalertragsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die gemäß § 240 BAO rückzuzahlende Abgabe beträgt 10.733,89 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) beantragte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, vertreten durch B, vom 2. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 3. September 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, vertreten durch B-Wirtschaftsprüfer, vom 2. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk vom 3. September 2003 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer gemäß § 240 BAO entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.S., Wien, vom 15. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 12. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…das Jahr der Einbehaltung folge, gestellt werden. Da die Einbehaltung im vorliegenden Fall in den Jahren 2000 bis 2005 erfolgt sei, werde der Antrag binnen offener Frist gestellt. Örtlich zuständig für das Verfahren über die Rückzahlung sei gemäß § 240 Abs. 3 BAO letzter Absatz das…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Antrag auf Rückzahlung von Kapitalertragsteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erklärte in einer Beilage…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
Durch die Verortung der Rechte aus dem Partizipationskapital als Genussrecht oder gewinnbeteiligte Forderung kann auch dem Einwand der Bw. entgegengetreten werden, die Besteuerung der Emission von Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 BWG mit Gesellschaftsteuer verstoße gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG vom 12. Februar 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der W, vom 2. März 2010 und vom 18. März 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Februar 2010 und vom 12. März 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2008 und 2009 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 23. April 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. und 22. April 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Zur Berufungsvorentscheidung betreffend…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X, vom 21. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom 28. Oktober 2011 betreffend Abweisung des Antrages auf Rückerstattung österreichischer Quellensteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A-GmbH, in BRD, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 10. Juni 2008 und 19. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch StB., vom 4. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 5. Juli 2010 betreffend Rückerstattung von Kapitalertragsteuer (§ 240 BAO) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Exinger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg - Stadt betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 - 2000 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der FF, W, vertreten Stb, vom 11. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 4. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Steuerpflichtige bringt einen Antrag nach § 97 Abs. 4 leg. cit. innerhalb einer Frist von fünf Jahren ein. Nach § 2 Abs. 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer nur jenes Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Da die KESt eine Erhebungsform…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungsführerin hat in der Einkommensteuererklärung für das Jahr…
…Für das Jahr 2004 führte das Finanzamt noch ergänzend aus, Kursdifferenzen könnten nur im Rahmen der Berechnung von Spekulationseinkünften berücksichtigt werden. Der Bw erhob innerhalb der antragsgemäß verlängerten Frist Berufung. In ihr führte er aus: Bei den in den Einkommensteuererklärungen angeführten Wertpapieren handle es sich…
Was die Höhe des Sicherheitszuschlages betrifft, ist zunächst auszuführen, dass diese auf Grund des Umstandes, dass die sachliche Richtigkeit des Rechenwerkes der Bw. in Anbetracht der oben dargelegten Umstände in keiner Weise nachvollziehbar bzw. überprüfbar ist, nach Auffassung des UFS als moderat zu bezeichnen ist…