…Gesellschaft mit beschränkter Haftung, durchgeführten Betriebsprüfung (BP) wurde festgestellt, dass die Bw. Lieferungen in den Freihafen Bremen (Bundesrepublik Deutschland-BRD) als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt hat. Die BP vertrat hingegen die Ansicht, dass diese Lieferungen in Österreich steuerbar und steuerpflichtig seien. Als Begründung führte die…
…der bisherige geschlossene Bereich zu einem offenen, für jedermann zugänglichen Bereich umfunktioniert worden sei. Es sei somit möglich, direkt auf das Gelände des Freihafens zu gelangen, ohne eine Zollstelle bzw. einen "Schlagbaum" zu passieren. Dem Lenker der Bf. sei es offenbar aufgrund einer verwirrenden Ansammlung…
…der bisherige geschlossene Bereich zu einem offenen, für jedermann zugänglichen Bereich umfunktioniert worden sei. Es sei somit möglich, direkt auf das Gelände des Freihafens zu gelangen, ohne eine Zollstelle bzw. einen "Schlagbaum" zu passieren. Dem Lenker der Bf. sei es offenbar aufgrund einer verwirrenden Ansammlung…
…der bisherige geschlossene Bereich zu einem offenen, für jedermann zugänglichen Bereich umfunktioniert worden sei. Es sei somit möglich, direkt auf das Gelände des Freihafens zu gelangen, ohne eine Zollstelle bzw. einen "Schlagbaum" zu passieren. Dem Lenker der Bf. sei es offenbar aufgrund einer verwirrenden Ansammlung…
…der bisherige geschlossene Bereich zu einem offenen, für jedermann zugänglichen Bereich umfunktioniert worden sei. Es sei somit möglich, direkt auf das Gelände des Freihafens zu gelangen, ohne eine Zollstelle bzw. einen "Schlagbaum" zu passieren. Dem Lenker der Bf. sei es offenbar aufgrund einer verwirrenden Ansammlung…
…geht hervor, dass der Streuaufsatz durch den Bf. selbst nach Bremerhaven verbracht und dort im Zollfreihafen (gemeint ist damit wohl eindeutig die Freizone Freihafen Bremerhaven) vor der Erstellung des Versandscheines T1 auf das Kraftfahrzeug montiert wurde. Für die Streuvorrichtung ist keine Zollschuld entstanden, da diese…