…REM 20/98; 25. Oktober 2000, REM 01/2000). Im vorliegenden Fall liegt ebenfalls ein Formverstoß vor, der sich nicht zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes ausgewirkt hat, da der Ring zweifelsfrei wieder nach Russland ausgeführt hätte werden sollen. Es handelt sich um einen einmaligen Vorgang und…
…haben; d.h. es wird im Rahmen des Art. 204 Zollkodex bei nur formalen, an sich heilbaren Formverstößen auf zollrechtliche Konsequenzen verzichtet, wobei sich diese Heilungsmöglichkeit auf die im Art. 859 Z 1 bis 10 ZK-DVO zusammengefassten Fälle beschränkt. Zusätzlich wird dazu im Art…
…haben; d.h. es wird im Rahmen des Art.204 Zollkodex bei nur formalen, an sich heilbaren Formverstößen auf zollrechtliche Konsequenzen verzichtet, wobei sich diese Heilungsmöglichkeit auf die im Art.859 Z.1 bis 10 ZK-DVO zusammengefassten Fälle beschränkt. Zusätzlich wird dazu im Art…
…haben; d.h. es wird im Rahmen des Art.204 Zollkodex bei nur formalen, an sich heilbaren Formverstößen auf zollrechtliche Konsequenzen verzichtet, wobei sich diese Heilungsmöglichkeit auf die im Art.859 Z.1 bis 10 ZK-DVO zusammengefassten Fälle beschränkt. Zusätzlich wird dazu im Art…
…Vertragsgestaltung dient dazu, Streit zu vermeiden. Unterlaufene Formverstöße können durch nachträgliche Erfüllung des Rechtsgeschäfts geheilt werden. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann von den Entscheidungsträgern selbst bestimmt werden und unterliegt nicht den Bestimmungen des MRG. Auch regelt das ABGB nur jene Fälle eines Vertragsabschlusses, bei denen…
…richtig: Abs.1 ) dann nicht, wenn sich die Verfehlung auf die vorübergehende Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt habe. Es werde also vom Gesetz bei lediglich formalen und heilbaren Formverstößen auf zollschuldrechtliche Konsequenzen verzichtet. Die in Art. 859 ZK-DVO aufgezählten Voraussetzungen für…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen R.E., F., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MR, geb. am 19XX, Angestellter, whft. in A, vertreten durch Mag. Dr. Reinhard Lauer, Wirtschaftstreuhänder in 1050 Wien, Brandmayergasse 36/10…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen X., vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Beurle Oberndorfer Mitterlehner, 4020 Linz, Landstraße 9, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.H., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…
Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.a leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2013 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen HK, zur Zeit ohne Beschäftigung, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 8 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dipl.-Tzt. VR Dr. Günther Litschauer und Franz Danninger als weitere Mitglieder…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RG, geb. 19XX, whft. in L, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.F., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr.A., vertreten durch Eisenberger Herzog Rechtsanwalts GmbH, 8010 Graz, Hilmgasse 10, über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 16. Juli 2013…