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4 Treffer1603 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/2108-W/051. Umsatzsteuerliche Behandlung von Inkassoleistungen für verkaufte Kredite 2. Vorsteuerabzug für Zuschuss zu Mitarbeiterverköstigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2008

…erbrachten Inkassotätigkeiten bei dieser als steuerpflichtige Erlöse zu erfassen und mit dem Normalsteuersatz zu versteuern seien und 2. für Essenslieferungen an Mitarbeiter kein Vorsteuerabzug zustünde. 1. Inkassoleistungen: Unter Tz 3 des Bp.-Berichts wurden folgende Beträge zusätzlich zu den erklärten Umsätzen bei den steuerbaren Umsätzen…

UFSW RV/2829-W/11BP-Feststellungen betreffend Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2013Teil 1/2

…In einem Rahmenvertrag zwischen der Betreibergesellschaft und dem geprüften Unternehmen sei vereinbart worden, dass das geprüfte Unternehmen Essenslieferungen an die eigenen Mitarbeiter stützen werde. Die Arbeitnehmer könnten das Essen aus dem Angebot frei wählen und bezahlten an der Kantinenkassa mittels Chipkarte 35% des eigentlichen Preises…

UFSW RV/0769-W/12Umsatzsteuerliche Behandlung von Inkassoleistungen für verkaufte Kredite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2012

…vom 18.2.2008, GZ RV/2108-W/05, als unbegründet abgewiesen. Dieser zweitinstanzliche Bescheid, mit welchem auch über den weiteren Berufungspunkt (Vorsteuerabzug aus Essenlieferungen) abgesprochen wurde, wurde hinsichtlich der Umsatzsteuer aus Inkassotätigkeit vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 29.2.2012, Zl. 2008/13/0068…

UFSW RV/0710-W/02Mitarbeiterverpflegung als tauschähnlicher Umsatz, Unterschiedliche steuerliche Beurteilung im Geltungsbereich des UStG 1972 bzw. des UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2004

…sind als steuerbare Umsätze zu betrachten, gleichgültig ob sie auf Grund von gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen oder freiwillig gewährt werden. Steuerbare tauschähnliche Umsätze sind nach dieser Auffassung bei verbilligten oder kostenlosen Essenslieferungen gegeben. Pflichtiger bestreitet nicht die Abgabe des kostenlosen Mittagstisches. c.) zu Tz 14…