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UFSG RV/0775-G/11Feste Niederlassung - Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2013

…feste Niederlassung als solche nicht nur bestehen müsse, sondern dass die feste Niederlassung im Erstattungsstaat tatsächlich steuerbare Umsätze bewirke und nicht bloß dazu in der Lage wäre. Hat eine feste Niederlassung keine steuerbaren Ausgangsumsätze in dem Erstattungsmitgliedstaat bewirkt, ist darüber hinaus nicht mehr zu prüfen…

UFSG RV/0202-G/12Die Betriebsstätte laut Erstattungsverordnung für ausländische Unternehmer ist eine "feste Niederlassung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2013

…feste Niederlassung als solche nicht nur bestehen müsse, sondern dass die feste Niederlassung im Erstattungsstaat tatsächlich steuerbare Umsätze bewirke und nicht bloß dazu in der Lage wäre. Hat eine feste Niederlassung keine steuerbaren Ausgangsumsätze in dem Erstattungsmitgliedstaat bewirkt, ist darüber hinaus nicht mehr zu prüfen…

UFSG RV/0104-G/10Bei Nichtvorliegen einer festen Niederlassung im Inland und fehlenden Umsätzen ist das Vorsteuererstattungsverfahren statt des Umsatzsteuerveranlagungsverfahrens von ausländischen Unternehmern anzuwenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2013

…nur bestehen müsse, sondern dass die feste Niederlassung im Erstattungsstaat tatsächlich steuerbare Umsätze bewirkt hat und nicht bloß dazu in der Lage gewesen wäre. Hat eine feste Niederlassung keine steuerbaren Ausgangsumsätze in dem Erstattungsmitgliedstaat bewirkt, ist darüber hinaus nicht mehr zu prüfen, ob das fragliche…

UFSG RV/0154-G/11Keine Vorsteuererstattung, wenn die ausgewiesene Steuer nicht geschuldet wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. August 2010 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid vom 16. August 2010…

UFSZ3K ZRV/0130-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSG RV/0904-G/11Keine Vorsteuererstattung für steuerfreie Ausfuhrlieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch Steuerberatung, vom 21. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. Juli 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für 10-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSZ3K ZRV/0136-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.04.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0053-Z3K/08Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/0000…

UFSZ3K ZRV/0134-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.03.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000/3/1998…

UFSZ3K ZRV/0059-Z3K/08Rückforderung der Ausfuhrerstattung für eine (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Drittlandsware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zahl: 610/00000…

UFSL RV/0622-L/12Stiefvater ist in Österreich versichert - Kindesvater bezog in der BRD das Kindergeld.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2013Teil 2/2

"2. Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnt, wenn sie ihre Tätigkeit zum Teil im Gebiet dieses Mitgliedstaats ausübt. ...". Wie bereits oben angeführt, gilt als Arbeitnehmer jede…

UFSZ3K ZRV/0131-Z3K/07Rückforderung einer Ausfuhrerstattung für aus Drittstaaten (zu Unrecht zollfrei) eingeführte Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)28.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, als Rechtsnachfolgerin der X2, vertreten durch Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Hintere Achmühlerstraße 1, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1998…

UFSS RV/0628-S/12Zuständigkeit für Familienleistungen nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vom 12. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Thomas Seiler, vom 3. Oktober 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Mai 2012 bis Juni 2012…